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Sozialrechtsexperte stoppt Zwangsverrentung von SGB II Empfänger - Jobcenter muß Rentenantrag zurücknehmen

Der Sozialrechtsexperte konnte die Zwangsverrentung eines SGB II Hartz IV Empfängers in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Potsdam stoppen: Das Jobcenter Potsdam muß den Rentenantrag zurücknehmen.
Das Jobcenter hatte den SGB II Hartz IV Empfänger aufgefordert vorzeitig Altersrente zu beantragen. Das lehnte er wegen des Rentenabschlages von 8,4 % ab. Das Sozialgericht gab ihm Recht und verpflichtete das Jobcenter zur Rücknahme des Rentenantrages.



Nicht in allen Fällen kann das Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort „kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die Jobcenter liegen vor. Und heute kam eine weitere dazu (SG Potsdam Az.: S 14 AS 1232/14 ER) .
Aktuell zwingt das Jobcenter den Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag.


Wir kennen die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten.


Ludwig Zimmermann
Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
www.Sozialrechtsexperte. blogspot.com
T.: 0331 – 2709271
F.: 0331 – 2709273
Kirschallee 52
14469 Potsdam
 

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