Sozialrechtsexperte stoppt Zwangsverrentung von SGB II Empfänger - Jobcenter muß Rentenantrag zurücknehmen
Der Sozialrechtsexperte konnte die Zwangsverrentung eines SGB II Hartz IV Empfängers in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Potsdam stoppen: Das Jobcenter Potsdam muß den Rentenantrag zurücknehmen.
Das Jobcenter hatte den SGB II Hartz IV Empfänger aufgefordert vorzeitig Altersrente zu beantragen. Das lehnte er wegen des Rentenabschlages von 8,4 % ab. Das Sozialgericht gab ihm Recht und verpflichtete das Jobcenter zur Rücknahme des Rentenantrages.
Das Jobcenter hatte den SGB II Hartz IV Empfänger aufgefordert vorzeitig Altersrente zu beantragen. Das lehnte er wegen des Rentenabschlages von 8,4 % ab. Das Sozialgericht gab ihm Recht und verpflichtete das Jobcenter zur Rücknahme des Rentenantrages.
Nicht in allen Fällen kann das
Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort
„kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist
voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die
Jobcenter liegen vor. Und heute kam eine weitere dazu (SG Potsdam Az.: S 14 AS 1232/14 ER) .
Aktuell zwingt das Jobcenter den
Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag.
Wir kennen
die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten.
Ludwig Zimmermann
Fachanwalt für Arbeits- und
Sozialrecht
www.Sozialrechtsexperte.
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T.: 0331 – 2709271
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Wird ja doch nicht!Ernst genommen oder freigeschaltet...
AntwortenLöschenMFG