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Eilantrag bei Ablehnung des Reha-Antrags


Endlich ist es soweit: der Temin für die Reha ist da und dann lehnt der Reha-Träger die Kostenübernahme ab.
Was tun? Ein Eilantrag beim Sozialgericht kann zur erwünschten Kostenübernahme führen. Denn es muß jetzt schnell gehen, sonst ist der Reha-Platz wieder weg. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits der Antrag für die Reha gut begründet ist.

 TiPP: Hatte der Patient einen Schlaganfall erlitten, so kann er wahrscheinlich mit Hilfe der Reha eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden oder zumindest verringern, weil er in der eigenen Wohnung verbleiben kann. Das ist ein Kostenargument und dem verschließt sich der Rehaträger sicher nicht.
Oft gibt der Patient solche Gründe nicht an aus Angst er würde seine Situation in einem anschließenden Widerspruchsverfahren verschlechtern. Dem muß aber nicht so sein, denn
im Eilverfahren bei Gericht können die Akten des Rehträgers einschließlich der medizinischen Gutachten der Sachverständigen eingesehen werden. Zusammen mit dem behandlenden Arzt und dem Sozialrechtsanwalt kann dann gegen die Entscheidungsgründe fundiert argumentiert werden. Das erhöht die Erfolgsaussichten im Verfahren.

Rechtsanwältin Vera Munz, Mitarbeiterin des Sozialrechtsexperten

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