Sozialrechtsexperte wieder erfolgreich SGB II Hartz IV Empfängerin vor Zwangsrente gerettet - Jobcenter erkennt Anspruch an
Das Jobcenter hatte die SGB II Hartz IV Empfängerin zur Beantragung einer vorzeitigen Rente aufgefordert. Der Sozialrechtsexperte stellte am 18.06.2014 bei dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Frührente. Und schon am 24.06.2014 hob das Jobcenter den Bescheid auf. Die Mandantin ist erleichtert. Die Jobcenter machen viele Fehler bei der vorzeitigen Rente. Nicht in allen Fällen kann das Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort „kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die Jobcenter liegen vor. Heute erkannte das Jobcenter Barnim den Eilantrag unserer Mandantin vor dem SG Frankfurt (Oder) S 31 AS 1364/14 ER an . Aktuell zwingt das Jobcenter den Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag. Wir kennen die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten. Ludwig Zimmermann ...