Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung eines privat genutzten Wohnhauses als steuerermäßigende Handwerkerleistung anzuerkennen sein können. Der Kläger beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung – wie die vom TÜV oder anderen autorisierten Fachkräften durchzuführende Sicherheitsprüfung einer Heizungsanlage im Gegensatz zu einer Wartung der Heizungsanlage – mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei. Es berief sich auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.02.2010 (IV C 4-S 2296-b/07/0003 Rn. 12 - BStBl I 2010, 140 ; ersetzt durch BMF-Schreiben vom 10.01.2014 - IV C 4-S 22...
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