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Neue Regeln für Stromverbrauch von Elektrogeräten ab 01.09.2014


Die EU-Staaten hatten sich 2007 zum Ziel gesetzt, ihre Energieeffizienz bis 2020 um 20% zu verbessern.
Unter der sog. Ökodesign-Richtlinie werden die stromfressenden Haushaltsgeräte nach und nach abgearbeitet – vor einigen Jahren die Glühbirnen, nun die Staubsauger. Zusätzlich machen es Energie-Label dem Verbraucher leichter, energieeffiziente Geräte von Stromfressern zu unterscheiden.
Neue Regeln gelten für Staubsauger ab 01.09.2014
Ab 01.09.2014 dürfen Staubsauger, die neu auf den Markt kommen, eine maximale Stromaufnahmeleistung von 1600 Watt aufweisen, ab 2017 nur noch 900 Watt. Momentan liegt der Durchschnitt bei 1800 Watt. Zudem gibt es Mindestanforderungen für den jährlichen Energieverbrauch und für die Staubaufnahme auf Teppichen und harten Böden.
Ab September 2014 gibt es zudem neue Energie-Label auf Staubsaugern. Dank derer kann jeder Verbraucher sofort sehen, wie gut ein Staubsauger in Sachen Energieeffizienz, Reinigungskraft, Staubemissionen und Lärmpegel abschneidet.

Gericht/Institution:Europäische Kommission
Erscheinungsdatum:25.08.2014
juris

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