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BAföG steigt ab 2016 um 7%


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur BAföG-Novellierung beschlossen.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hatte die Eckpunkte der geplanten Reform im Juli 2014 vorgestellt.
Bund übernimmt BAföG ganz
Ab 2015 werde der Bund das BAföG ganz finanzieren. Er entlaste damit die Länder um jährlich 1,17 Mrd. Euro. Bisher tragen die Länder 35%, der Bund 65% der BAföG-Kosten. Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiere der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Mio. Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau komme für weitere 325 Mio. Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG auf. Insgesamt würden mit dem gesamten Reformpaket 825 Mio. Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.
Zusammen mit der Grundgesetzänderung zur Finanzierung der Hochschulen komme die substanzielle und strukturelle BAföG-Reform der Bildung in Deutschland zu Gute. Das Gesetzgebungsverfahren solle vor Jahresende abgeschlossen werden.  "Mit dieser BAföG-Reform verbessern wir die Lage von Schülerinnen, Schülern und Studierenden nachhaltig", sagte Bildungsministerin Wanka. "Das Bundeskabinett hat heute ein zeitgemäßes BAföG für eine moderne Ausbildungsförderung auf den Weg gebracht."
Mehr Wohngeld, höhere Freibeträge
Ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters 2016 gelte: Die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung werden um 7% erhöht und damit an die Lebenswirklichkeit angepasst. Überproportional solle zusätzlich der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (jetzt: 224 Euro) steigen. Dies trage den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steige damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7% auf bis zu 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern werden um 7% erhöht. So könnten etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. Rund 630.000 Schüler und Studenten bekämen heute die Ausbildungsbeihilfe.
Künftig würden Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet. Bisher seien 400 Euro frei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen werde um 2.300 Euro auf 7.500 Euro erhöht.
Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs habe, bekomme künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Heute seien es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Das helfe, Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren.
Lücke zwischen Bachelor und Master schließen
Künftig werde BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt. Maßgeblich seien die Bekanntgabe des Bachelor-Abschlussergebnisses und die vorläufige Zulassung zum Master-Studium. Das verlängere die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließe so die bisherige Förderlücke. Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, könnten vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Denn sei die Finanzierung gesichert, falle die Entscheidung für das Studium leichter.
Ausländer werden besser gefördert
Wichtige Verbesserungen gebe es für ausländische Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten: Sie könnten bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG bekommen. Bisher mussten sie vier Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag zu stellen. So würden unnötige Warteschleifen oder Ausbildungsabbrüche verhindert.

Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:20.08.2014
juris

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