Montag, 12. August 2013

Arbeitslosengeld: Auch während Kündigungsschutzverfahren muss Arbeitsloser verfügbar sein

Das SG Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitsloser auch während der Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.
Der Kläger beantragte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, nachdem er von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war. Gegen die Kündigung erhob er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die Agentur für Arbeit bewilligte zunächst vorläufig Arbeitslosengeld. Weiter übersandte sie dem Kläger ein Stellenangebot, verbunden mit der Aufforderung, sich dort zu bewerben. Dies lehnte der Kläger unter Hinweis darauf ab, dass er während des Kündigungsschutzverfahrens kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen dürfe. Auch weigerte er sich, an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Daraufhin hob die Agentur für Arbeit die Bewilligung des Arbeitslosengeldes auf, weil der Kläger den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehe.
Das SG Stuttgart hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen.
Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist u.a. das Vorliegen von Arbeitslosigkeit (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Arbeitslosigkeit setzt gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch voraus, dass der Arbeitslose den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht gemäß § 138 Abs. 5 SGB III zur Verfügung, wer
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3. bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben, und
4. bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.
Eine Ausnahme während der Dauer einer Kündigungsschutzklage sieht die gesetzliche Regelung nicht vor. Da der Kläger vorliegend weder bereit war, eine Beschäftigung aufzunehmen, noch an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen, sah das Sozialgericht die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld als nicht gegeben an.

Quelle: SG Stuttgart 15.02.2013 - S 5 AL 4769/12 - juris Nachrichten


Mittwoch, 7. August 2013

Fehlender Drucker kein Grund für Nichterfüllung von Pflichten aus Eingliederungsvereinbarung



Gegenstand des Rechtsstreits war die Absenkung der vom Kläger bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für drei Monate, weil der Kläger seiner in einer mit dem beklagten Jobcenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflicht, sich monatlich auf mindestens vier Stellen zu bewerben und dies  gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen, nicht nachgekommen war. Der Kläger hatte sich darauf berufen, keinen funktionsfähigen Drucker und kein Geld für einen neuen Drucker oder die Nutzung eines Copyshops zu haben.

Das Gericht hat die Klage gegen den Absenkungsbescheid mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger die Bewerbungen auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail habe vornehmen können.
 
SG Stuttgart 30.11.2012 - Pressemitteilung vom 07.08.2013  


Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?

Ja, meint der Sozialrechtexperte, Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann, weil die Strompreissteigerung bei Abfassung des Regelbedarfs im Regelbedarfsermittlungsgesetz absehbar war und nicht berücksichtigt wurde.
Bei Erlass des Regelbedarfsermittlungsgesetzes war das Erneuerbare Energiengesetz bereits erlassen und die Strompreiststeigerungen absehbar. Der Gesetzgeber hat sich aber auf die Einkommens und Verbrauchstichprobe aus dem Jahr 2008 (EVS 2008) verlassen. Dies hätte er nicht machen dürfen, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Regelbedarf so gestalten muss, dass er auch gedeckt ist und absehbare Preissteigerungen berücksichtigen muss.


"Das dergestalt gefundene Ergebnis ist zudem fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGK 5, 237 <241>). Der Gesetzgeber hat daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht." so das  BVerfG 09.02.2010 - 1 Bvl 1/09 usw. in Rn 140

Donnerstag, 1. August 2013

Stoffschuhe führen nicht zum Wegfall der Entgeltfortzahlung

Der kranke Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hat er die Krankheit jedoch selbst verschuldet, entfällt sein Fortzahlungsanspruch. Das Verschulden muss ein besonderes sein: besonders leichtfertig oder sogar vorsätzlich muss sich der Arbeitnehmer verhalten haben, landläufig als leichtfertig eingestuftes Tun reicht nicht aus. 
Trägt der Arbeitnehmer Stoffschuhe-was angesichts der Temperaturen der letzten Tage nicht ungewöhnlich ist- und stürzt während der Arbeit, so dass er vier Wochen krank ist, dann hat er nicht besonders leichtfertig gehandelt, so entschied jetzt das LAG Köln. Die Richter argumentierten, dass ein grober Verstoß gegen die eigenen Interessen des Arbeitnehmers wie zB. beim Tragen von hohen Stöckelschuhen, nicht vorliegt und Stoffschuhe nicht per se ungeeignetes Schuhwerk sind. Zudem hätte der Arbeitgeber den Bereich des Lokals absperren müssen, wenn dort hohe Rutschgefahr herrschte.

Quelle: LAG Köln 19.04.2012

Tabelle geltende tarifliche Mindestlöhne 2013

Die Bundesregierung hat auf ihrer website eine Liste der geltenden Mindestlöhne Stand Juli 2013 veröffentlicht. Darin enthalten ist auch der Mindestlohn für Gerüstbauer iHv 10,- € ab dem 01.08.2013. Er gilt für alle Gerüstbauarbeiten in Deutschland, d.h. auch ausländische Firmen, die hier in Deutschland Gerüstarbeiten durchführen, müssen nun den Mindestlohn zahlen.



Mindestlohntabelle 2013

Neuregelungen zum 1. August 2013 Was ist neu?


Kita oder Betreuungsgeld: Eltern können wählen. Schnelle Hilfe für die vom Hochwasser betroffenen Menschen. Ergebnisoffene Atomendlagersuche beginnt. Apotheken erhalten für Notdienste mehr Geld. Diese und andere Neuregelungen treten zum 1. August 2013 in Kraft.
Eine Apothekerin nimmt ein Medikament aus dem Regal Mehr Zuschuss für Notdienste Foto: picture alliance / dpa

Familie

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz
Frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege: Zu Gunsten von Kindern ab dem ersten Lebensjahr gibt es dafür jetzt einen Rechtsanspruch.
Mehr Informationen:
Gute Kinderbetreuung
Betreuungsgeld
Eltern, die keinen staatlichen Bertreuungsplatz in Anspruch nehmen und stattdessen ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder privat betreuen lassen, erhalten Betreuungsgeld. Ab dem 1. August 2013 beträgt es 100 Euro im Monat für Kinder ab dem 2. Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro im Monat für jedes Kind im 2. und 3. Lebensjahr.
Mehr Informationen:
Das neue Betreuungsgeld

Fluthilfe

Schnelle Hilfe bei Hochwasserschäden
Privathaushalte und Unternehmen haben durch das Hochwasser massive Schäden erlitten, ebenso die Infrastruktur in den betroffenen Bundesländern. Bund und Länder stellen mit dem Aufbauhilfefonds gemeinsam acht Milliarden Euro bereit, um die Schäden zu beseitigen. Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe vor. Er nimmt dafür 2013 eine höhere Neuverschuldung auf, ohne die erlaubte Schuldengrenze zu überschreiten.
Das Aufbauhilfegesetz und der Nachtragshaushalt 2013 sind am 19. Juli in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Fluthilfegesetze in Kraft

Steuern

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete sind im Einkommensteuergesetz gleichgestellt. Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung schnell und "eins zu eins" umgesetzt. Die Änderungen im Einkommensteuergesetz sind am 18. Juli in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Neue Impulse für Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter: Es gibt Vereinfachungen bei der Eigenheimrente sowie eine bessere Steuerförderung von Versicherungsbeiträgen gegen Berufsunfähigkeit. Die unterschiedlichen Angebote zur privaten Altersvorsorge sind jetzt besser vergleichbar. Dafür sorgt ein neues Produktinformationsblatt.
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Altersvorsorge-Gesetz

Arbeit und Soziales

Einheitlicher Mindestlohn für Gerüstbauer
Für die rund 20.000 Gerüstbauer gilt jetzt eine einheitliche Lohnuntergrenze von zehn Euro in der Stunde. Damit hat sich eine weitere Branche auf eine bundesweite Entgeltuntergrenze verständigt.
Mehr Informationen:
Erstmals Mindestlohn für Gerüstbauer
Arbeitsschutz verbessert
Die neue Biostoffverordnung schafft Regelungen, um Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor zu vermeiden. Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und verbessert den Schutz von Beschäftigten. Die Biostoffverordnung ist am 23. Juli in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Neue Biostoffverordnung
Conterganrenten deutlich erhöht
Rückwirkend ab dem 1. Januar steigen die monatlichen Conterganrenten von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro. Um individuellen Schicksalen und insbesondere Schwerstgeschädigten besser gerecht zu werden, bemisst sich die Höhe der Leistungen an der Schwere der Schädigung. Dies ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen.
Seit Mai 1997 werden die Renten vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt, da die hierfür vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht sind. Der Bund stellt hierfür jährlich zusätzlich 90 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr Informationen:
Conterganrenten gestiegen

Gesundheit

Säumige Beitragszahler entlastet
Wer wegen einer finanziellen Notlage seine Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen kann, soll nicht in die Überschuldung getrieben werden. Der Säumniszuschlag sinkt von monatlich fünf auf ein Prozent. Für privat Versicherte gibt es einen Notlagentarif. Zusätzlich erhalten alle Nichtversicherten zeitlich befristet die Chance, sich zu versichern, ohne dass hohe rückwirkende Beiträge drohen.
Mehr Informationen:
Säumige Beitragszahler entlastet
Apotheken erhalten Zuschuss für Notdienst
Apotheken erhalten für Notdienste zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen Zuschuss. Der Festzuschlag für den Kunden erhöht sich um 16 Cent. Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz soll die Arzneimittelversorgung vor allem auf dem Lande auch außerhalb regulärer Apotheken-Öffnungszeiten sichern.
Mehr Informationen:
Mehr Zuschuss für Notdienst
Infektionsschutz verbessert – mehr Geld für Krankenhäuser
Krankenhäuser erhalten in den Jahren 2013 und 2014 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Ein Hygiene-Förderprogramm unterstützt sie außerdem bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in den Krankenhäusern.
Mehr Informationen:
Finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser verbessert
Transplantationen: höhere Strafen bei Manipulationen
Wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das Gesetz zieht Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Manipulationen in einzelnen Transplantationszentren.
Mehr Informationen:
Schärfere Regeln für Transplantationen
Grenzwerte für Dopingmitteln an Stand von Wissenschaft und Technik angepasst
Mit einer neuen Verordnung werden Grenzwerte für Dopingmittel an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.  Eine im Arzneimittelgesetz verankerte Regelung zum Besitzverbot von Dopingmitteln erfordert eine laufende Anpassung der betroffenen Stoffe.
Die Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge trat am 29. Juni 2013 in Kraft.
Betäubungsmittelgesetz: weitere psychoaktive Substanzen verboten
Um den Missbrauch von psychoaktiven Substanzen einzudämmen, sind 26 neue Substanzen wie etwa synthetische Cannabinoide in das Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Die 27. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung ist am 18. Juli in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
27. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung
Neue Packungsgrößen bei Arzneimitteln
Zukünftig richtet sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Ein Abweichen von diesen Werten ist möglich – sofern dies medizinisch notwendig ist.
Die Änderung der Packungsgrößenverordnung ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Neue Packungsgrößen

Energie

Ganzjährige Stromversorgung gesichert
Eine sichere Stromversorgung ist für Menschen und Wirtschaft in Deutschland von überragender Bedeutung. Insbesondere im Winter, wenn es längere Phasen mit geringer Einspeisung aus Wind und Sonne gibt und der Verbrauch am höchsten ist, muss die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet sein.
Die am 6. Juli 2013 in Kraft getretene Reservekraftwerksverordnung schafft die Voraussetzungen dafür.
Mehr Informationen:
Reservekraftwerksverordnung gewährleistet Versorgungssicherheit
Suche nach Atommüllendlager beginnt
Der Weg ist frei für die ergebnisoffene Suche nach einem Standort für ein Endlager für Atommüll. Jetzt steht die praktische und detaillierte Umsetzung an. Eine pluralistisch besetzte Kommission wird das Standortauswahlverfahren vorbereiten und bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten. Dies betrifft die Sicherheitsanforderungen wie auch die geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien. Dafür sorgt das Standortauswahlgesetz.
Mehr Informationen:
Neubeginn bei der Endlagersuche
Ausbau der Stromnetze wird beschleunigt
Die Energiewende gelingt nur mit neuen Stromtrassen. Dafür sind bundesweit 2.800 Kilometer neuer Trassen nötig. Der Bundesbedarfsplan enthält alle notwendigen Modernisierungsmaßnahmen für den Netzausbau in den nächsten zehn Jahre. Er schreibt 36 Vorhaben fest, die energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sind.
Mehr Informationen:
Netzausbau beschleunigen
Planungszeitraum für neue Höchstspannungsleitungen wird verkürzt
Die Energiewende braucht auch stabile Stromnetze. Bisher führte jedes Bundesland ein eigenes Planungsverfahren durch. Das ändert sich nun. In Zukunft ist die Bundesnetzagentur zuständig für die Planfeststellungsverfahren von Höchstspannungsleitungen – unabhängig davon, ob sie länderübergreifend oder grenzüberschreitend sind. Eine "Entscheidung aus einer Hand“ soll die Verfahren überschaubarer machen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Mehr Informationen:
Ausbau wird beschleunigt

Umwelt

Weniger Phosphate in europäischen Gewässern
Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln mindern den Sauerstoffgehalt in Gewässern und belasten so die Umwelt. Deshalb dürfen seit dem 11. Juli keine Waschmittel mit einem Phosphorgehalt ab 0,5 Gramm mehr verkauft werden.
Mehr Informationen:
Neue EU-Verordnung verbessert Gewässerqualität

Recht

Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Das neue Leistungsschutzrecht stellt sicher, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Das Gesetz zielt auf systematische Zugriffe durch die Anbieter von Suchmaschinen, deren Geschäftsmodell darauf ausgerichtet ist, auf verlegerische Leistungen zuzugreifen. Nicht betroffen sind andere Nutzer, wie z. B. Blogger, sowie private und ehrenamtliche Nutzer.
Mehr Informationen:
Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Rechte des biologischen Vaters gestärkt
Das „Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ verbessert die Möglichkeit des biologischen Vaters, Umgang mit seinem Kind zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes.
Mehr Informationen:
Neues Umgangsrecht für Väter

Finanzmarktregulierung

Finanzaufsicht verbessert
Alle Fonds kommen unter Finanzaufsicht. Dies gilt für Investmentfonds und ihre Verwalter wie für offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds werden erfasst und unter Finanzaufsicht gestellt.
Mehr Informationen:
Finanzaufsicht für alle Fonds
Aufsichtslücken geschlossen
Die Bundesregierung verschärft die Aufsicht über so genannte Finanzkonglomerate (Gruppen, die aus mehreren beaufsichtigten Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Banken- und dem Versicherungssektor) und treibt damit die Regulierung der Finanzmärkte weiter voran. Lücken in den bisherigen Aufsichtsregeln werden geschlossen.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Finanzkonglomeraten ist am 4. Juli 2013 in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Aufsicht über Finanzkonglomerate

Kultur

Deutsche Kinofilme für die Ewigkeit
Bisher gab es kein zentrales Register für deutsche Kinofilme. Ab jetzt können Filmwerke nicht mehr verloren gehen: Hersteller deutscher Kinofilme sind verpflichtet, alle neuen Filme in einer Datenbank zu registrieren. Diese Daten werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv zentral erfasst. Die Novelle des Bundesarchivgesetzes ist am 4. Juli in Kraft getreten.
Mehr Informationen:
Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme


Quelle: Bundesregierung Montag, 29.07.2013 Aktuelles

Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013

Ab heute gelten Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket :

Klassenfahrt/Schulausflug: Neu Geldleistung 
Bei Klassenfahrten/Ausflügen ohne konkreten "Anbieter" zahlt das Jobcenter jetzt den Geldbetrag, damit die Kinder auch mitfahren können.

Teilhabe: 
Die 10,- Euro monatlich gibt´s jetzt auch im Voraus und das bis zu einem halben bzw. einem Jahr je nach Bewilligungszeitraum, wenn eine konkrete Aktivität geplant ist. D.h. bis zu 60,- bzw. 120,- Euro kann das Jobcenter im Voraus bewilligen, wenn das Kind an etwas teilnehmen will.
Zudem kann der Betrag von 10,- Euro jetzt auch für die Anschaffung von Sachen verwendet werden, zB Fußballschuhe oder ein Musikinstrument.

Schülermonatsfahrkarte
Der Eigenanteil beträgt jetzt einheitlich 5,- Euro. Mehr wird nicht mehr angerechnet.

Eilfälle: Kostenerstattung auch nachträglich möglich
Ausnahmsweise zahlt das Jobcenter nun auch nachträglich und in Bar: wenn Anbieter auf Vorauskasse in Bar bestehen oder der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte.


Fazit: die Leistungen sollen einfacher und schneller erbracht werden.
Hoffen wir´s.

Quelle: BMAS >>

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...