Wir vertreten Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.
Dank moderner Kommunikationsmittel wie E-mail und Fax können wir Sie im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die gesetzlichen Gebühren im Sozialrecht sind in der Regel so niedrig, so dass eine sorgfältige und sachgerechte Erledigung der Prozessführung kaum möglich ist. Dies nützt weder uns noch Ihnen als Mandant, wenn man als Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen so viele Mandate annehmen muss, dass nicht mehr bearbeiten kann.
Wir arbeiten daher in der Regel nur gegen eine Vergütungsvereinbarung, die je nach Umfang des Falles zwischen 300 und 1.500 EUR zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren beträgt. Eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich mindestens 60 EUR ist möglich.
Sprechen Sie uns an, wir beraten am Telefon zunächst kostenfrei.
In beschränktem Umfang können wir auch noch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfemandate übernehmen. Voraussetzung ist die Bewilligung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe durch die Gerichte.
Informieren Sie sich über die Einzelheiten unverbindlich am Telefon unter der Nr.: 0331-2709271. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Sie erreichen mich per e-mail unter der Adresse info@sozialrechtsexperte.de
Wenn Sie mehr über mich erfahren wollen, schauen Sie sich doch einfach mein Video an.
Dank moderner Kommunikationsmittel wie E-mail und Fax können wir Sie im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die gesetzlichen Gebühren im Sozialrecht sind in der Regel so niedrig, so dass eine sorgfältige und sachgerechte Erledigung der Prozessführung kaum möglich ist. Dies nützt weder uns noch Ihnen als Mandant, wenn man als Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen so viele Mandate annehmen muss, dass nicht mehr bearbeiten kann.
Wir arbeiten daher in der Regel nur gegen eine Vergütungsvereinbarung, die je nach Umfang des Falles zwischen 300 und 1.500 EUR zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren beträgt. Eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich mindestens 60 EUR ist möglich.
Sprechen Sie uns an, wir beraten am Telefon zunächst kostenfrei.
In beschränktem Umfang können wir auch noch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfemandate übernehmen. Voraussetzung ist die Bewilligung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe durch die Gerichte.
Informieren Sie sich über die Einzelheiten unverbindlich am Telefon unter der Nr.: 0331-2709271. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Sie erreichen mich per e-mail unter der Adresse info@sozialrechtsexperte.de
Wenn Sie mehr über mich erfahren wollen, schauen Sie sich doch einfach mein Video an.