Keine Sozialversicherungspflicht für Museumsführer - anders bei Vorführern, Tutoren, Betreuer von Kindergeburtstagen, Mitarbeiter für Laborangebote
Das LSG Stuttgart hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Museumsführer auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständig Tätige beschäftigt werden können. In erster Instanz hatte das SG Mannheim die Mitarbeiter des Museums noch durchweg als abhängig beschäftigt qualifiziert. Das erstinstanzliche Urteil hatte allerdings neben den Museumsführern auch Vorführer, Tutoren, Betreuer von Kindergeburtstagen und Mitarbeiter für Laborangebote betroffen. Insgesamt hatten Beitragsforderungen und Säumniszuschläge in Höhe von gut 160.000 Euro im Streit gestanden. Die das Museum betreibende Stiftung hatte das Urteil des SG Mannheim jedoch nur im Hinblick auf die Museumsführer mit der Berufung angegriffen. Sie hatte vor dem LSG Stuttgart Erfolg. Das LSG Stuttgart hat den von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg nach einer Betriebsprüfung bei einem Mannheimer Museum erlassenen Beitragsbescheid insoweit aufgehoben. ...