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Leiharbeiter entscheiden über Hartz IV

Ex-Langzeitarbeitslose arbeiten für die Hälfte des Lohns

 Eine absolut ungewöhnliche Konstruktion: Im Landkreis Oberhavel werden Hartz-IV-Anträge teilweise von Leiharbeitern bearbeitet, die selbst noch vor Kurzem von der Grundsicherung lebten. Aus Jobcentern ist solch ein Modell nicht bekannt. Bundesweit sucht man vergebens nach einem solchen Fall.

Potsdam. Fünf Beschäftigte des Jobcenters in der Kreisstadt Oranienburg haben keine regulären Dienstverträge, sondern sind bei der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Oberhavel (WFO) angestellt. Dort werden sie nach Leiharbeitstarif bezahlt, sagt Kreissprecher Ronny Wappler. Das bedeutet, dass sie nur etwa halb so viel wie ihre festangestellten Kollegen verdienen.
Aus Sicht der Linken im Kreistag ist das ein skandalöser Zustand. „Einen Dumpinglohn für diese Art von Arbeit darf es nicht geben“, sagt der Abgeordnete Peter Ligner. Auch die Gewerkschaft Verdi erhebt Einspruch. „Leiharbeit ist dazu da, Engpässe zu überbrücken“, sagt Verdi-Sekretär Werner Roepke. Wenn Leiharbeiter über einen längeren Zeitraum eingesetzt würden, gehe es oft nur darum, Kosten zu sparen.
Die Leiharbeiter im Jobcenter Oberhavel kümmern sich vor allem um die Archivierung von Akten, arbeiten aber auch als Urlaubsvertretung in der Leistungsgewährung, so die Auskunft des Kreises. Dabei kommen sie zwar nicht direkt als Fallmanager oder Vermittler mit den Arbeitslosen in Kontakt, bearbeiten aber deren Anträge auf Hilfsleistungen.
Bundesweit ist das Oranienburger Modell eine absolut ungewöhnliche Konstruktion, erklärt Uwe Lehmensiek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter-Personalräte. „Mir ist kein anderer solcher Fall bekannt“, sagt er. Wer in einem Jobcenter arbeite, müsse dort auch angestellt sein, so werde das jedenfalls überall dort gehandhabt, wo Arbeitsagentur und Kommunen die Jobcenter gemeinsam betreiben. Über die Praxis von Optionskommunen wie Oberhavel, in denen die Kommune die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreibt, gibt es keine Übersicht.
Nach Darstellung des Landkreises ist es das Ziel der Leiharbeit, den Betroffenen zu helfen. „Langzeitarbeitslosen soll so eine Möglichkeit eröffnet werden, sich langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt zu positionieren“, sagt Kreissprecher Wappler. Damit sei man auch erfolgreich gewesen. Seit der Kreistag im März 2010 den Weg dafür frei gemacht hat, seien bereits vier Beschäftigte auf diesem Weg zu einer dauerhaften oder befristeten Anstellung im Jobcenter gekommen. Im Durchschnitt waren sie vorher anderthalb Jahre im Leiharbeiter-Status, sagt Wappler.
Im Kreistag Oberhavel hatten 2010 alle Fraktionen außer der Linken für die Leiharbeit über die kreiseigene WFO gestimmt. Grünen-Fraktionschef Thomas von Gizycki hält das Modell weiterhin für gut. „Wir wollen die Leute an den ersten Arbeitsmarkt gewöhnen.“
Für den Linken-Abgeordneten Ligner ist das „die alte Agenda-2010-Denke“. Arbeitslose, die einmal ins Hartz-IV-System gefallen seien, müssten sozusagen eine Bewährung durchlaufen, mit geringerer Bezahlung und weniger Rechten. Wenn jemand als Urlaubsvertretung eingesetzt werde, müsse er aber eingearbeitet sein und habe daher Anspruch auf gleiche Bezahlung, sagt Ligner. Bei Zweifeln an der fachlichen Eignung der ehemaligen Langzeitarbeitslosen gebe es Instrumente wie Probezeit oder Befristung. Im Jobcenter Oberhavel gibt es 273 Beschäftigte, darunter 26 mit befristeten Verträgen.

 

GROßE KOALITION PLANT GLEICHSTELLUNG

  • Fast 800 000 Deutsche sind derzeit bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. In häufig wechselnden Betrieben zu arbeiten, ist für sie Alltag. „Leiharbeit zieht sich durch alle Branchen”, so Gerd Denzel von der Gewerkschaft Verdi.
  •  Die Große Koalition beabsichtigt, Leiharbeiter künftig nach neun Monaten beim Lohn mit den Stammbeschäftigten gleichzustellen und ihre Entleihdauer auf 18 Monate pro Betrieb zu begrenzen.
  •  Zum 1. Januar steigt in der Leiharbeiterbranche der Mindestlohn im Westen von derzeit 7,89 Euro auf 8,50 Euro, im Osten von 7,01 Euro auf 7,86 Euro. Bis zum 1. Juni 2015 soll der Mindestlohn in der Branche in drei Stufen auf neun Euro im Westen und auf 8,50 Euro im Osten steigen. Darauf haben sich die Verhandlungsgemeinschaft der Zeitarbeitsunternehmen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor Kurzem geeinigt.
Von Ulrich Nettelstroth
Quelle: MAZ online

Kommentare

  1. Wohl keine Seltenheit mehr! Ein anderes Beispiel. Fallmanager als Zeitarbeiter

    Soeben erreicht mich folgende E-Mail mit Bitte um Veröffentlichung

    Skandal im Jobcenter Kreis Unna

    Wie heute erfahren, gibt es einen neuen Skandal im JobCenter des Kreises Unna. Das JobCenter beschäftigt inzwischen Mitarbeiter, die von einer ZEITARBEITSFIRMA kommen:

    Diese Mitarbeiter sind nur stundenweise beschäftigt, so daß diese überhaupt nicht effizient eingesetzt werden können. Für die Leistungsempfänger stehen die Mitarbeiter nur zeitweise zur Verfügung. Diese Mitarbeiter verfügen auch offensichtlich über keinerlei Sachkompetenz.

    Dies ergibt sich objektiv auch daraus, daß Menschen mit einer Ausbildung in der Arbeitsverwaltung kaum arbeitslos gewesen sein dürften und über eine Zeitarbeitsfirma vermittelt werden würden.

    Aussage einer Mitarbeiterin (Mitte 40) aus einer Zeitarbeitsfirma gegenüber einer Leistungsempfängerin: “Ich bin neu hier, ich kann Ihre Anträge nicht bearbeiten. Das muß eine Kollegin übernehmen.”

    WAS SOLL DAS? Natürlich, so wird erfolgreich verhindert, daß Leistungen bewilligt und bezahlt werden. Zeitarbeiterinnen können weder bewilligen noch auszahlen, nur einzig und alleine die Leistungsempfänger
    vertrösten.

    Durch die Zeitarbeiterinnen dürfte einzig und allein Chaos in den Jobcenter produziert werden.

    Auch hierfür ein Beispiel: eine Leistungsempfängerin mußte einer Zeitarbeiterin dreimal nacheinander ihre Unterlagen einreichen, da diese jedesmal verlorengegangen waren.

    Johannes Sundermann

    - hier eingestellt von Aufgewachter-

    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/08/24/skandal-im-jobcenter-kreis-unna/

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