Freitag, 15. April 2016

Bund der Steuerzahler Brandenburg wirft Justizminister Helmuth Markov (Linke) Selbstbedienermentalität vor

Dienstwagen-Affäre um Brandenburgs Justizminister Markov

 

Selbst bedient

  • 15.04.2016
  • von Alexander Fröhlich
Helmuth Markov. Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Als Finanzminister bestellte sich der Linke-Politikers Helmuth Markov zusätzlich zur Dienst-Limousine einen Transporter – für eine Privatfahrt. Ein klarer Verstoß, denn die Vorschriften sahen das nicht vor. Doch der heutige Justizminister sieht das nicht ein... Für den Bund der Steuerzahler Brandenburg hat Markov damit als Finanzminister klar gegen die von seinem eigenen Ministerium als Runderlass herausgegebene Richtlinie verstoßen. Der Vorstand des Steuerzahler-Bundes, Ludwig Zimmermann, sagte den PNN: „Das ist eine Schweinerei und äußerst bedenklich.“ Ausgerechnet dieser Finanzminister, „der durch ganz besondere Sparsamkeit von sich reden machen wollte, zeigt hier Selbstbedienungsmentalität“.

Quelle:

Mittwoch, 13. April 2016

Wird das Hartz-IV-Gesetz verschärft ?


Inforadio vom rbb
Münzen liegen in Stapeln auf einem Tisch (Bild: imago/Winfried Rothermel)

Inforadio vom rbb



  fragt: Wird das Hartz-IV-Gesetz verschärft?

Der Sozialrechtsexperte antwortet: 

In der Sitzungswoche des Bundestags geht es am Freitag um das so genannte Vereinfachungsgesetz für Hartz IV. Von den rund sechs Millionen Menschen, die Hartz IV bekommen, werden die Wenigsten ahnen, was damit auf sie zukommt. Die Anwältin Vera Munz in Potsdam ist auf Hartz IV spezialisiert. Sie hat den Gesetzentwurf durchgearbeitet und weiß, dass der Entwurf neben einigen Verbesserungen auch sehr bittere Passagen enthält. Welche das sind, darüber hat Irina Grabowski mit Vera Munz gesprochen.

Rechtsanwältin Vera Munz gehört zum Team des Sozialrechtsexperten Ludwig Zimmermann

Dienstag, 1. März 2016

Wann müssen Rentner Steuern zahlen ?

Der rbb fragt: Wann müssen Rentner Steuern zahlen ?
 
Der Sozialrechtsexperte antwortet in zibb der Sendung vom 01.03.2016

Logo: zibb, Quelle: rbb


mehr >> in der rbb mediathek
 Quelle: rbb zibb Sendung vom 01.03.2016 rbb Mediathek

Dienstag, 24. November 2015

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Vollstationäre Radiojodtherapien: Krankenkassen zahlungspflichtig


Das BSG hat entschieden, dass Krankenkassen vollstationäre Radiojodtherapien leisten müssen.
Das Krankenhaus der Klägerin behandelte die an einer mehrknotigen Schilddrüsenvergrößerung leidende, bei der beklagten Krankenkasse Versicherte mit einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie vollstationär, wie strahlenschutzrechtlich geboten. Die beklagte Krankenkasse lehnte eine Vergütung ab, da lediglich Strahlenschutz im Allgemeininteresse die vollstationäre Behandlung erzwinge. Das Sozialgericht hat die Beklagte zur Bezahlung verurteilt.
Das BSG hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Nach Auffassung des BSG hat die Klägerin Anspruch auf 2836,39 Euro Vergütung. Die vollstationäre Behandlung der Versicherten sei im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich gewesen. Hierfür genüge es, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden darf.
Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 26/2015 v. 17.11.2015 -juris


Gericht/Institution:BSG
Erscheinungsdatum:17.11.2015
Entscheidungsdatum:17.11.2015
Aktenzeichen:B 1 KR 18/15 R

Freitag, 20. November 2015

Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss eines Bachelorstudienganges


Der BFH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Kindergeld trotz der Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20-Stunden pro Woche auch nach dem Abschluss eines Bachelorstudienganges bestehen kann, wenn das Masterstudium als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium).
Der Sohn der Klägerin beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universität mit dem Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er dort bereits für den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Daneben war er 21,5 Stunden wöchentlich als studentische Hilfskraft und als Nachhilfelehrer tätig. Die Familienkasse hob die zugunsten der Klägerin erfolgte Kindergeldfestsetzung ab dem Erreichen des Bachelor-Abschlusses auf. Sie ging dabei davon aus, dass die Erstausbildung des Sohnes mit diesem Abschluss beendet sei. Eine grundsätzlich mögliche Weitergewährung bis zum Abschluss des Masterstudiums sei nicht möglich, da das Kind während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe.
Das Finanzgericht hatte sich der Auffassung der Familienkasse angeschlossen und die Klage abgewiesen.
Dem ist der BFH nicht gefolgt.
Nach Auffassung des BFH ist nach der ab 2012 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Kindergeld zwar auch weiterhin für ein in Ausbildung befindliches Kind zu gewähren, solange das Kind nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es komme dabei grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Allerdings entfalle der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite.
Im Streitfall sei das im Anschluss an das Bachelorstudium durchgeführte Masterstudium aber nicht als weitere, sondern noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten. Es sei darauf abzustellen, dass Bachelor- und Masterstudium in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgeführt wurden (sog. konsekutives Masterstudium) und sich daher als integrative Teile einer einheitlichen Erstausbildung darstellten. Da die Erstausbildung im Streitfall mit der Erlangung des Bachelor-Abschlusses noch nicht beendet gewesen sei, komme es nicht darauf an, dass der Sohn der Klägerin bis zur Erlangung des Masterabschlusses mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hatte.
VorinstanzFG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.09.2014 - 15 K 15011/14
Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 78/2015 v. 18.11.2015

 Quelle - juris
Gericht/Institution:BFH
Erscheinungsdatum:18.11.2015
Entscheidungsdatum:03.09.2015
Aktenzeichen:VI R 9/15

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...