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Verbot von Plastikgeschirr beschlossen



 
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments zum Verbot von Einweg-Plastikgeschirr, Lebensmittelverpackungen aus Polystyrol und von Wegwerfprodukten aus oxoabbaubarem Kunststoff vom 24.10.2018.
Zudem sollen künftig 90% aller Getränkeplastikflaschen für ein Recycling gesammelt werden. Die DUH wertet dies als starkes politisches Signal und als wirksame Maßnahmen im Kampf gegen zu viel Plastikabfall in der Umwelt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über die EU-Direktive gegen Plastikmüll in der Umwelt im Europäischen Rat für verbindliche Mehrwegquoten und Abfallvermeidungsmaßnahmen stark zu machen und diese bereits jetzt in Deutschland umzusetzen. Wenn Einweg-Plastikgeschirr und Lebensmittelverpackungen aus Polystyrol verboten werden, müsse es Mehrwegalternativen geben. Hierzu schlägt das Europäische Parlament die Förderung von Mehrweglösungen für Plastikbecher und To-go-Essensverpackungen vor. Deutschland sollte die Entscheidung des EU-Parlaments zügig umsetzen und durch eine Mehrwegquote dafür sorgen, dass wiederverwendbare Alternativen stärker genutzt werden. Die ebenfalls vom EU-Parlament beschlossene verbindliche Reduzierung des Verbrauches von Verpackungen für Lebensmittel zum sofortigen Verzehr unterstütze zusätzlich den Einsatz von Mehrwegalternativen. Die DUH fordert außerdem eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Plastiktüten, Wegwerfbecher sowie Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik, die bislang nicht auf der EU-Verbotsliste stehen. Nur so könne deren unreflektierter und massenhafter Verbrauch schnellstmöglich verringert werden. Zur Vermeidung von Einwegverpackungen aus Plastik sei es am einfachsten, Mehrwegsysteme zu fördern, die bereits vorhanden sind. Der Mehrweggedanke müsse über Getränkeflaschen hinaus insbesondere auf To-go-Becher und To-go-Essensverpackungen übertragen werden, weil diese besonders häufig in der Umwelt entsorgt werden. Beispielsweise gäbe es in Luxemburg mit der "Ecobox" bereits ein Mehrwegsystem mit Pfand für To-go-Essensverpackungen. Die DUH unterstützt ausdrücklich die Entscheidung des EU-Parlaments, Einwegprodukte aus oxoabbaubarem Kunststoff zu verbieten. Oxoabbaubarer Kunststoff zerfalle lediglich in immer kleinere Plastikpartikel ohne sich abzubauen und führe somit zu mehr Kunststoff in der Umwelt.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DUH v. 24.10.201 juris

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