Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt.
Das Gesetz entwickelt die Pflegeversicherung weiter und macht sie zukunftsfest. Es weitet in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung – insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 01.01.2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.
Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I) (BR-Drs. 466/14 – PDF, 429 KB)
juris
Das Gesetz entwickelt die Pflegeversicherung weiter und macht sie zukunftsfest. Es weitet in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung – insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 01.01.2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.
Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
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Gericht/Institution: | BR |
Erscheinungsdatum: | 07.11.2014 |
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