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Jobcenter Geschäftsführer bezeichnet Rechtsanwalt als Abzocker

Nach einer Meldung der Braunschweiger Zeitung hat ein Rechtsanwalt vom Jobcenter Gifhorn im Jahr 2012 72 000 Euro an Kostenerstattung erhalten. Dafür hatte der Rechtsanwalt ca. 2.500 Widersprüche und 1.440 Klage eingereicht. Das macht pro Fall einen Betrag von ca. 18 € aus.

Alle Achtung sagt da der im SGB II erfahrene Anwalt, dass wird selbst bei rein oberflächlicher Beschäftigung ein echter Knochenjob. Wo da die Abzocke bleibt, scheint allerdings ein Rätsel zu sein.

Mit dem Betrag lässt sich nicht einmal ein durchschnittlicher Arbeitsplatz in der deutschen Industrie in einem Jahr finanzieren.

Wesentlich besser sieht da die Bilanz des vom Jobcenter beauftragten  Rechtsanwälte mit einem Jahressalär von 600.000 € aus.

Schlimmer als die absoluten Zahlen ist die ständige Diffamierung von Rechtsanwälten, die den Leistungsberechtigten teilweise unter extrem ungünstigen Bedingungen zu ihrem Recht verhelfen. Wie die Leistungsberechtigten, die auf Hartz IV dringend angewiesen sind, weil sie keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, wird hier dauernd Missbrauch unterstellt.

Kommentare

  1. Hier in Niederbayern bekommen Sie kaum einen Sozialanwalt wenn sie ihn brauchen. Keiner will mit der Sache was zu tun haben.

    Auch der VDK hilft dem Arbeitsamt, auch dort wird man mit Unwahrheiten abgetan.

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  2. Lieber Kollege, ich habe diese ,,Widersprüche" mal gesehen. Da wird nur auf den Bescheid ,,Widerpsruch" gekrizelt und zurückgefaxt. Dazu gibts manchmal ein eigenes Formblatt wo ein paar neue Anträge angekreuzt werden. Zeitaufwand pro Widerspruch keine 5min!
    Von dann an übernimmt die Amtsermittlung (spätestens bei Gericht) die ganze Arbeits.

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    1. Was ist daran falsch?
      Wenn die Behörde von der Rechtmäßigkeit ihres Bescheids ausgeht, so steht dann auf dem Widerspruchsbescheid:
      "Die Widerspruchstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen."
      Die Begründung des Widerspruchs war insgesamt 7 Seiten lang. Warum sollte ich mir als RA mehr Mühe machen?

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    2. Amtsermittlung allein reicht nicht, wenn die Klage nicht begründet wird, erfolgt fiktive Klagerücknahme nach § 102 SGG. Ergo muß die Klage schon begründet werden, was auf jeden Fall ein Überfliegen durch den RA erfordert. Und dann sind 18 Euro absolut zu wenig und m.E. ein weiteres Indiz dafür, dass Rechtsschutz bei SGB II und XII von CDU und SPD ausgehebelt werden soll.

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  3. Hallo Franz, dass scheint mir die einzige Methode zu sein gegen den geschlossenen Block von Jobcentern und Sozialgerichten anzustinken, denn die schätzen die Arbeit von Anwälten nicht. Bei fast jeder Gebühren festsetzung wir gekürzt mit den Argumenten nur, lediglich, unterdurchschnittlich usw. Selbst wenn man einemal das Jobcenter auf eine neue Rechtsprechung hinweist werden die Gebühren noch gesenkt. Auf die Verachtung, die in solchem Handeln zum Ausdruck kommt, kann man doch nur mit Arbeit in Richtung null antworten.

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  4. Das Argument ist ja auch die Erfolgsquote von unter 10 Prozent (lt. Braunschweiger Zeitung). Ist das üblich? Bei unter 10 Prozent würde ich ja hoffen, dass mir mein Anwalt von derart aussichtslosen und für mich kostsspieligen Manövern abrät.

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  5. Ich verstehe absolut nicht, wie sich hier oder in den anderen Blogs manche Kollegen über die Bezeichnung dieser Anwälte als "Abzocker" aufregen. Diese "Kollegen" mit ihren massenhaften Klagen, von denen deren Mandanten teilweise noch nicht einmal etwas wissen, ruinieren den Ruf unseres Berufsstandes !! Laut dem Zeitungsbericht hat der dort erwähnte Rechtsanwalt 1.440 !!! Klagen in einem Jahr eingereicht. Die juristische Qualität derselben dürfte auf der Hand liegen und ergibt sich wohl auch aus der "niedrigen" Kostenerstattungsquote des Jobcenters.
    Hier gegen die negative Presse zu wettern statt auf das fragwürdige Gebaren einiger Rechtsanwälte hinzuweisen, ist der falsche Ansatz.

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    1. Lieber Kollege Schleicher, die Standesehre in allen Ehren. Ich sehe aber keinen Grund darin hier nicht eine Lanze für den beschimpften Rechtsanwalt zu brechen. Die Jobcenter und auch die Sozialgerichte versuchen teilweise die Rechtsanwälte beim geld zu drücken und schikanieren wo es nur geht. Da werden Originalvollmachen und Original PKH UNterlagen angefordert, obwohl ich zB fast alle per elektrinischen Postfach schicke. Keine noch so normale KOstenrechnung wird gezahlt überalle wird gedrückt und alles ist unbillig. Ich habe damals den Beschluss des BVerfG über die Prozesskotenhilfe auch bei niedrigem Streitwert herbeigeführt. In meinem Büro arbeiten vier Juristen auf hohem Niveau für einen Hungerlohn und dann werden wir als Abzocker bezeichnet. So steht es jedenfalls steht es in dem Buch von diesem Wagner.

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  6. Wie kann es überhaupt noch genug Mandanten im SGB II geben - vor allem weil ja die Jobcenter eine so erfolgreiche Art und Weise haben, das SGB II im Sinne des Kerngedanken umzusetzen (Ironie off).

    In der Regel kann man dankbar sein, wenn man einen anwaltlichen Beistand findet, der sich a) mit der Materie auskennt und b) auch noch Bock auf den Mist hat.

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  7. Ein RA kann kaum eine Klage erheben bzw. Widerspruch einlegen, ohne dass der Mandant den entsprechenden Bescheid noch nie zu sehen bekommen hat, oder?

    Es gibt so etwas wie anwaltliche Vorsicht. Insbesondere wenn sich in der Akte ein Bescheid befindet, den der Mandant nicht weitergeleitet hat. Da muss man schnell handeln. Auch die Überprüfungsanträge, für die es keine Beratungshilfe gibt, müssen gestellt werden.

    Jetzt mal ehrlich: Wer genau wird abgezockt? Der betroffene Landkreis zahlt nur, wenn er unterliegt. Also zahlt dieser dann, wenn er rechtswidrige Bescheide erlassen hat (das muss man im Kopf behalten).

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    1. Lieber Kollege König, Sie haben den Nagel richtig getroffen. Hält man die Fristen nicht ein und erhebt auch ohne Auftrag des Mandanten zunäcvhst fristwahrend Widerspruch oder Klage ist man gleich der Abzocker auch wenn dann hinterher alles zurückgenommen wird. Über das Schicksal der Widerspruüche und Klagen erfährt man nichts.

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  8. Wie in allen Lebensbereichen mag es auch im Sozialrecht "schwarze Schafe" geben, allerdings nicht nur bei Anwälten, sondern auch bei den Sozialgerichten (beim Sozialgericht Berlin fallen mir da auf Anhieb mindestens zwei RichterInnen ein ...) und den Jobcentern. In unserer Kanzlei wird bei jedem Fall geprüft, ob die Erhebung von Rechtsmitteln übehaupt sinnvoll ist. Allein von Beratungshilfe kann die Kanzlei schlicht nicht kostendeckend betieben werden. Wir sind also darauf angewiesen, dass wir die übernommenen Mandate auch gewinnen, und sei es erst durch die Inanspruchnahme der Gerichte. Sollte eine Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg bieten, erkläre ich dies den Mandanten. Diese sind übrigens sehr glücklich darüber, dass ihnen überhaupt mal jemand erklärt, wie die Bescheide der Jobcenter zu lesen sind. Beim Jobcenter macht das nämlich niemand ...

    Leider wird die regelmäßig angemessene Kostenrechnung sowohl bei den Jobcentern als auch den Gerichten zunehmend ohne nachvollziehbare Begründung auf unter dem Durchschnitt liegende Werte gekürzt. Beim Sozialgericht Berlin gewinne ich dadurch zunehmend den Eindruck, dass hier systematisch die Kosten gedrückt werden sollen. Ich habe jedenfalls in den vergangenen Monaten deutlich mehr Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse schreiben müssen.

    Zu dem Buch von Herrn Wagner erübrigt sich wohl jeder Kommentar. Die Zielrichtung ist wohl eindeutig. Würde mich mal interessieren, wer dieses Machwerk finanziert hat, macht jedenfalls den Eindruck einer Schmähschrift der Bundesagentur für Arbeit gegen die ach so bösen Rechtsanwälte, die ja nur "abzocken". Erstaunlich nur, dass diese bösen Anwälte mindestens in 50 % der Verfahren Recht bekommen, das Jobcenter also rechtswidrig gehandelt hat. Worin da die Abzocke liegen soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

    Rechtsanwalt aus Berlin

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    1. Den Eindruck kann ich voll widergeben. Die Richter sorgen schon dafür, dass Sie ein geruhsames Leben behalten. Die sind dank Hartz IV alle eingestellt worden und arbeiten jetzt auf die Rente hin. War Gestern beim BSG und konnte da wieder sehen ohne gute Anwälte geht auf Dauern nichts. Wenn die bei den Sozialgerichten weiter so verfahren, springen die guten Anwälte ab und die weniger guten gehen pleite. Herr Wagner verdient doch auf die Sarrazinmethode seine Kohle und macht aus seiner Prominenz, die merkwürdiger Weise mit Glaubwürdigekit verwechselt wird, einfach nur Geld. Erst bei ARD und ZDF abkassiert und jetzt im Rentealter noch aus Buchproduktion.

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