Dienstag, 10. Oktober 2017

Krankenkassen müssen eine Borreliosebehandlung in der Türkei nicht zahlen

Ein 40jähriger Mann mit türkischen Wurzeln ließ sich wegen einer Borreliose in der Türkei behandeln und schickte die Rechnungen über ca. 860 EUR an seine Krankenkasse. Diese weigerte sich die Kosten zu übernehmen. Auch die nachfolgende Klage vor dem Sozialgericht und die Berufung vor dem Landessozialgericht waren erfolglos. Eine Auslandskrankenbehandlung muss nur im Notfall und bei einer vorigen Zustimmung der Krankenkasse durch diese bezahlt werden. Außerdem hätte die Behandlung ebenso gut in Deutschland erfolgen können. Mit dem Einwand des Mannes er habe erst durch die Behandlung in der Türkei eine wesentliche Linderung seiner Schmerzen erfahren wurde er nicht gehört. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.10.2017
Wann hat man Anspruch auf Übernahme der  Kosten für eine Behandlung im Ausland?

Es kommt darauf an, ob die Behandlung im Raum der EU (europäische Union) oder im sonstigen Ausland erfolgt. Bei Besitz einer europäischen Versicherungskarte kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt eine notwendige, nicht aufschiebbare, Behandlung handeln, zBsp. die Behandlung wegen einer chronischen Erkrankung wie Diabetes.
Mit einigen Staaten außerhalb der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen. Hier sollte man sich bei seiner Krankenkasse erkundigen.
In Notfällen erfolgt die Kostenübernahme grundsätzlich nur dann, wenn man nachweisen kann, dass man keine privaten Auslandskrankenversicherung abschließen kann.

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Auch für ehrenamtliche Redakteure muss man Künstlersozialabgaben zahlen

Die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt ein "Ärzteblatt/Mitgliedzeitschrift" heraus, die von sechs ehrenamtlich tätigen Ärzten betreut wird und die auch die Artikel verfassen. Die Ärzte erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Hinsichtlich der gezahlten Aufwandsentschädigung wurde die Ärztekammer zur Zahlung von Künstlersozialabgaben herangezogen. Die Heranziehung sei rechtmäßig entschied nun das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.9.2017

Kein Kindergeld für Kinder im Ausland

Ein Vater, der in Deutschland Hartz IV bezog wollte für sein Kind, dass bei seiner Mutter in Großbritannien lebt, Kindergeld erhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld bestehe nicht, weil maßgeblicher Wohnort des Kindes hier nicht Deutschland sein, so dass vorrangig Leistungen aus Großbritannien in Anspruch genommen werden müssen, entschied das Finanzgericht Kiel 2.10.2017

Freitag, 22. September 2017

Norkosearzt im Krankenhaus meist Arbeitnehmer

Ob jemand Arbeitnehmer oder als Selbstständiger arbeitet ist häufig umstritten. Bei einem Selbstständigen besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht, so dass der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer (Selbstständiger) Geld sparen.
Die Arbeitsvertragsparteien versuchen daher häufig den Status als Arbeitnehmer zu umgehen.
Eine Narkosearzt = Anästhesist der in einem Krankenhaus tätig ist, wird, weil er in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses eingegliedert ist, in der Regel Arbeitnehmer und damit in der Sozialversicherung versicherungspflichtig sein. LSG Hessen L 1 KR 394/15

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...