Zum Jahresbeginn 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekämen höhere Leistungen. Ab Januar 2016 steige der Regelsatz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat, die Grundsicherung für Kinder werde um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Das Bundeskabinett hat am 23.09.2015 die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Die neuen Leistungssätze Diese Regelsätze gelten ab 01.01.2016: Regelsatz ab 01.01.2016 Veränderung gegenüber 2015 Regelbedarfsstufe Alleinstehend/ Alleinerziehend 404 Euro + 5 Euro Regelbedarfsstufe 1 Paare/ Bedarfsgeme...
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