Schüler muss in 7. Klasse der Gesamtschule aufgenommen werden - Brandenburgisches Schulgesetz rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat "in einem Eilverfahren entschieden, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine weiterführende Schule aus „besonderen Gründen“ einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Mit dem - nunmehr rechtskräftigen - Beschluss hat das Gericht demgemäß die Schulleiterin einer Gesamtschule verpflichtet, einen Schüler in die 7. Jahrgangsstufe aufzunehmen. Die Schulleiterin hatte den Aufnahmeantrag aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Sie hatte in dem Auswahlverfahren insgesamt 23 Schülerinnen und Schüler aus besonderen Gründen aufgenommen, im Übrigen erfolgte die Aufnahme nach der Nähe der jeweiligen Wohnung zur Schule. Als „besondere Gründe“ erkannte die Schulleiterin eine besondere Geeignetheit im Hinblick auf das Sportprofil der Schule sowie Geschwisterkinder, die bereits die Schule besuchen, an. Zehn Schülerinnen nahm sie im Rahmen der „besonderen Gründe“ auf, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen herzustellen. D...