Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende a) Der Mindestlohn kommt Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte werden direkt davon profitieren: Ihre Löhne werden steigen. Der gesetzliche Mindestlohn setzt bei der Bezahlung eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Er schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Er leistet zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Bis zum Ende des Jahres 2016 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 €. Erstmals im Jahr 2016 werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in einer unabhängigen Mindestlohn-Kommission darüber beraten...
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