Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger
Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe.
So die eindeutige Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012, - L 2 SO 1378/11, denn es bestand eine Ermessensreduktion auf Null.
Es ist entgegen der Auffassung des Sozialhilfeträgers sehr wohl Aufgabe der Sozialhilfe , einen sozialen Mindeststandard zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 2.2.2012 – B 8 SO 9/10 R).
Möglicherweise hat die betreuende Mutter einen Vorteil aus dem KFZ, das ist aber hinzunehmen, denn die Sozialhilfe unterliegt dem Grundsatz der familiengerechten Hilfe( Voelzke in jurisPK-SGB XII, § 16 RdNr. 8).
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