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Es werden Posts vom 2017 angezeigt.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen : Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge gehören nicht dazu

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (Az. 3 K 3130/17) entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann. In dem zur Entscheidung stehenden Fall wollte ein Ehepaar einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten auf 50 Prozent. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Herstellung der Fahrbahn nicht an und verwies auf ein BMF-Schreiben, wonach Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz – EStG – begünstigt seien. Die Kläger machten dagegen geltend, dass die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof – BFH – für die Berücksichtigung der Anb

FG Köln: 6% Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen verfassungswidrig? Vorlage an Bundesverfassungsgericht

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Nach dem heute veröffentlichten Vorlagebeschluss ist der Senat der Auffassung, dass der Gesetzgeber zwar befugt sei, den Rechnungszinsfuß zu typisieren. Er sei aber gehalten, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Der Rechnungszinsfuß sei seit 1982 unverändert. In dem heutigen Zinsumfeld habe sich der gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft werden müssen. Sämtliche Parameter, die man zum Vergleich heranziehen könne (Kapitalmarktzins, Anleihen der öffentlichen Hand, Unternehmensanleihen, Gesamtkapitalrendite) lä

Das ändert sich im Neuen Jahr : Arbeits- und Sozialrecht

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2018 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden. 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende 2. Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch 3. Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Belange behinderter Menschen 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 416 Euro (RBS 1) für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebe

Verkehrsunfall/Kaskoschaden immer sofort der Versicherung anzeigen

sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes und man muss seinen Schaden selbst tragen. Ein Autofahrer hatte seinen Schaden erst später als sechs Monate nach dem Unfall angezeigt. Dies war zu spät, meinte die Versicherung, verweigerte die Zahlung und behielt Recht. Oberlandesgericht Hamm 21.6.2017 Az 20 U 42/17

Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen für das Finanzamt bescheinigen

Durch eine Klausel in einem vorgefertigten Mietervertrag hatte sich eine Vermieter davon befreit, dem Mieter auf Verlangen eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen für das Finanzamt zu erteilen. Hintergrund: Nach § 35a Einkommensteuergesetz können die mit Einkommensteuern belastete Bürger Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise geltend machen. Die Aufwendungen mindern dann das zu versteuernde Einkommen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zBsp. Reparaturen von Handwerkern oder Aufwendungen für Reinigung oder Grünpflege. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.10.2017 Az 18 S 339/16 die Klausel für unwirksam gehalten und den Vermieter verpflichtet, die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert aufzuführen.

Kaffee und Brötchen vom Chef muss der Arbeitnehmer nicht versteuern

Ein Softwareunternehmen bestellte für seine 80 Mitarbeiter und Kunden täglich ca. 150 Brötchen, Laugenstange, Käse und andere Brötchen. Aufschnitt und sonstiger Brotbelag wurde nicht zur Verfügung gestellt. Diese standen in der Kantine auf dem Buffet zum Verzehr. Außerdem konnten die Mitarbeiter ganztägig sich am Automaten mit Heißgetränken wie Kaffee versorgen. Das Finanzamt meinte es handele sich hier um ein kostenloses Frühstück und rechnete einen Sachbezug in Höhe von 1,50 bis 1,57 EUR je Mitarbeiter und Arbeitstag. Das Finanzgericht Münster Urteil vom 2.10.2017 Az 11 K 4108/14 entschied nun, dass sich nicht um Frühstück handelt, sondern um einen Sachbezug in Form von "Kost" i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG und daher steuerfrei sei.

Krankenkassen müssen eine Borreliosebehandlung in der Türkei nicht zahlen

Ein 40jähriger Mann mit türkischen Wurzeln ließ sich wegen einer Borreliose in der Türkei behandeln und schickte die Rechnungen über ca. 860 EUR an seine Krankenkasse. Diese weigerte sich die Kosten zu übernehmen. Auch die nachfolgende Klage vor dem Sozialgericht und die Berufung vor dem Landessozialgericht waren erfolglos. Eine Auslandskrankenbehandlung muss nur im Notfall und bei einer vorigen Zustimmung der Krankenkasse durch diese bezahlt werden. Außerdem hätte die Behandlung ebenso gut in Deutschland erfolgen können. Mit dem Einwand des Mannes er habe erst durch die Behandlung in der Türkei eine wesentliche Linderung seiner Schmerzen erfahren wurde er nicht gehört.  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.10.2017 Wann hat man Anspruch auf Übernahme der  Kosten für eine Behandlung im Ausland? Es kommt darauf an, ob die Behandlung im Raum der EU (europäische Union) oder im sonstigen Ausland erfolgt. Bei Besitz einer europäischen Versicherungskarte kann bei einem vor

Auch für ehrenamtliche Redakteure muss man Künstlersozialabgaben zahlen

Die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt ein "Ärzteblatt/Mitgliedzeitschrift" heraus, die von sechs ehrenamtlich tätigen Ärzten betreut wird und die auch die Artikel verfassen. Die Ärzte erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Hinsichtlich der gezahlten Aufwandsentschädigung wurde die Ärztekammer zur Zahlung von Künstlersozialabgaben herangezogen. Die Heranziehung sei rechtmäßig entschied nun das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.9.2017

Kein Kindergeld für Kinder im Ausland

Ein Vater, der in Deutschland Hartz IV bezog wollte für sein Kind, dass bei seiner Mutter in Großbritannien lebt, Kindergeld erhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld bestehe nicht, weil maßgeblicher Wohnort des Kindes hier nicht Deutschland sein, so dass vorrangig Leistungen aus Großbritannien in Anspruch genommen werden müssen, entschied das Finanzgericht Kiel 2.10.2017

Norkosearzt im Krankenhaus meist Arbeitnehmer

Ob jemand Arbeitnehmer oder als Selbstständiger arbeitet ist häufig umstritten. Bei einem Selbstständigen besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht, so dass der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer (Selbstständiger) Geld sparen. Die Arbeitsvertragsparteien versuchen daher häufig den Status als Arbeitnehmer zu umgehen. Eine Narkosearzt = Anästhesist der in einem Krankenhaus tätig ist, wird, weil er in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses eingegliedert ist, in der Regel Arbeitnehmer und damit in der Sozialversicherung versicherungspflichtig sein. LSG Hessen L 1 KR 394/15

Pflegebranche neuer Mindestlohn ab 2018

AM 1.November 2017 tritt die Pflegemindestlohnverordnung in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Mitarbeiter in der Pflege mehr Geld, wenn sie bisher nur nach Mindestlohn bezahlt wurden. Wer bisher nach Tarif bezahlt wurde, und/oder als Fachkraft mehr verdiente ist, hiervon nicht betroffen. Die Erhöhungsschritte Tabelle: alte Bundesländer und Berlin neue Bundesländer Höhe Steigerung 1 Höhe Stiegerung 1 ab 1.11.2017 10,20 € - 9,50 € - ab 1.1.2018 10,55 € 3,4 % 10,05 € 5,8 % ab 1.1.2019 11,05 € 4,7 % 10,55 € 5,0 % ab 1.1.2020 11,35 € 2,7 % 10,85 € 2,8 %