Die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt ein "Ärzteblatt/Mitgliedzeitschrift" heraus, die von sechs ehrenamtlich tätigen Ärzten betreut wird und die auch die Artikel verfassen. Die Ärzte erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Hinsichtlich der gezahlten Aufwandsentschädigung wurde die Ärztekammer zur Zahlung von Künstlersozialabgaben herangezogen. Die Heranziehung sei rechtmäßig entschied nun das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.9.2017
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
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