Ausgabe Oktober 2012/1. Jahrgang gibt es gratis als PDF/2,97 MB zum Download.
Infobrief SGB II - DeutscherAnwaltVerlag
Aus dem Vorwort:
Infobrief SGB II - DeutscherAnwaltVerlag
Aus dem Vorwort:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen Sie zur ersten Ausgabe des neuen „Infobriefs SGB II“. Mit diesen monatlichen Kurzinformationen möchten wir Ihnen eine aktuelle Arbeitshilfe für die Mandatsbearbeitung im SGB II an die Hand geben. Die gerade auf diesem Rechtsgebiet erforderliche Aktualität stellen wir für Sie in drei regelmäßigen Rubriken sicher:
„Wichtige Entscheidungen“ für Ihre Beratungspraxis wählen wir aus einer nur schwer überschaubaren Fülle ständig neuer Rechtsprechung aus, stellen die wesentlichen Inhalte kurz vor, kommentieren die darin enthaltenen Kernfragen und geben hierzu konkrete Tipps für die alltägliche Arbeit.
Darüber hinaus beleuchten wir im „Thema des Monats“ neue Entwicklungen und umstrittene Fragen rund um das SGB II.
Mit „BSG aktuell“ verschaffen wir Ihnen einen schnellen Überblick über aktuell anhängige Rechtsfragen und jüngst verkündete Entscheidungen des BSG.
Die Bearbeitung von Mandaten auf dem Gebiet des SGB II sollte nicht „nebenher“ erfolgen. Für die Mandanten stehen oft existenzielle Grundbedürfnisse im Vordergrund.
Gerade deshalb ist es unerlässlich, mit so viel Einsatz wie nötig und gleichzeitig so effektiv wie möglich diese Mandate zu bearbeiten. Bei einer Vergütung auf Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfebasis steht der Anwalt vor der Aufgabe, die Mandate effi zient, aber dennoch mit gebotener Fachkenntnis zu bearbeiten. Der „Infobrief SGB II“ soll Ihnen helfen, unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung SGB II-Mandate fachlich wie wirtschaftlich erfolgreich zu übernehmen.
Die Autorinnen sind selbst seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Sozialrechts – und hier insbesondere dem SGB II – tätig und möchten Ihnen ein wenig vom Knowhow vermitteln und Sie anregen, sich nicht zu scheuen, „Hartz IV-Mandate“ anzunehmen; die Erfolgsquoten sind überdurchschnittlich, zufriedene Mandanten damit größtenteils vorprogrammiert.
Falls Sie aktuelle Urteile an Ihren Heimatgerichten erstritten haben, die nicht veröffentlicht wurden, aber für Kollegen von Interesse sind, senden Sie uns diese gerne zu.
Wenn Sie sich selbst als Autor/Autorin betätigen wollen, dann wenden Sie sich doch einfach an die Herausgeberin oder den Deutschen Anwaltverlag.
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