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Wohngeld

Kein Almosen, sondern ein Recht

Wohnen kostet Geld - für Menschen mit geringen Einkommen oft zu viel. In solchen Fällen hilft der Staat mit Wohngeld. Dieses Geld ist kein Almosen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Grundlage hierfür: das Wohngeldgesetz.
Antrag auf Wohngeld mit Münzen und Euro-Scheinen Rechtsanspruch auf Wohngeld Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Wohngeld wird gezahlt:
  • als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind,
  • als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Wer erhält Wohngeld?

Ob jemand Wohngeld in Anspruch nehmen kann und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Ein Antrag muss sein

Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldbehörde: der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält man auch eine umfassende Beratung.
Auf den Wohngeldantrag hin erteilt die zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Wer Fragen oder Zweifel hat, wendet sich an die örtliche Wohngeldstelle.

Was sind Höchstbeträge?

Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die Miete beziehungsweise Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das Wohngeld stellt nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall von der wohngeldberechtigten Person und von den Haushaltsmitgliedern selbst getragen werden.
Wer die Haushaltsgröße, das monatliche Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung ausgerechnet hat, kann die Höhe des Wohngeldes aus den maßgebenden Wohngeldtabellen ablesen.

Wie lange wird gezahlt?

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wer danach weiter Wohngeld in Anspruch nehmen will, muss erneut einen Antrag stellen - möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit die laufende Wohngeldzahlung nicht unterbrochen wird.

Alle Angaben richtig?

Die Angaben aller Haushaltsmitglieder darf die Wohngeldbehörde durch einen Datenabgleich überprüfen. So soll vermieden werden, dass jemand zu Unrecht Wohngeld bezieht. Beispielsweise kann die Wohngeldbehörde ermitteln, ob jemand Wohngeld mehrfach bezieht ob die Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, tatsächlich genutzt wird.


Und passend zum Fest : Der neue Wohngeldkommentar vom Sozialrechtsexperten Ludwig Zimmermann.

 Zimmermann | Wohngeldgesetz | Cover

 

Erscheint im Januar 2014.


Zimmermann

Wohngeldgesetz

Handkommentar
Von RA Ludwig Zimmermann, FASozR u FAArbR
2014, 189 S., Broschiert,
ISBN 978-3-8329-4836-8
Erscheint am 10.01.2014
44,- €*

Kommentare

  1. Was hilft dem Wohngeldberechtigten der Anspruch auf Wohngeld, wenn der Wohngeldantrag nicht bearbeitet wird. Heutige, 24.2.14, Auskunft vom Bezirksamt Neukölln man bearbeite gerade die Anträge von August 2013, der Antragsteller möge sich noch etwas gedulden, schliesslich habe der seinen Antrag je erst im Dezember 2013 für Januar 2014 gestellt. Selber Schuld.

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