Die neue Meningokokken-B-Impfung wird schon zur Einführung von einigen Krankenkassen als Satzungsleistung erstattet. „Wir Kinder- und Jugendärzte haben lange auf diese Impfung gewartet. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfung gegen Meningokokken C hat bereits zu einer Abnahme der Meningitis-Fälle beigetragen. Etwa zwei Drittel aller durch Meningokokken ausgelösten Erkrankungen in Deutschland werden durch Erreger der Gruppe B verursacht. Insofern erwarten wir durch Einführung dieser Impfung, die ab 1.01.2014 in Sachsen von der dortigen Sächsischen Impfkommission empfohlen wird, einen weiteren deutlichen Rückgang dieser Erkrankungen. Eltern sollten sich deshalb bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese wichtige Impfung erstattet wird“, rät Fischbach, der auch Mitglied der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) in Berlin gab es seit 2008 etwa 400 Meningokokkeninfektionen pro Jahr – betroffen waren vor allem Kleinkinder und Jugendliche. Für etwa 10% der Betroffenen endet diese Erkrankung tödlich. Eine Liste der Krankenkassen, die den neuen Impfstoff erstatten, veröffentlicht der BVKJ auf seiner Internetseite (unter der Rubrik "Im Fokus" - rechte Spalte).
Quellen:
Robert Koch-Institut: Übermittelte Meningokokken-Fälle nach Jahr , Deutschland, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012, Fälle entsprechend der Referenzdefinition des RKI; SurvStat, http://www3.rki.de/SurvStat - Datenstand: 20.11.2013
Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn: Sterbefälle, Sterbeziffern Todesursachenstatistik: Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalität, ICD-10 unter www.gbe-bund.de erstellt. Datenstand: 21.11.2013 09:47 Uhr
Kinder- & Jugendärzte im netz online 03.12.2013
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