Früher war es die Ich-AG, dann kam der Gründungszuschuss: Ein Instrument, um Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Lange, sagen Experten, war das ein Erfolgsmodell. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berichtet, dass ein Großteil der Geförderten nicht wieder arbeitslos wurde, auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung lobte das Konzept. Doch zum 28.12.2011 hat das Bundesarbeitsministerium die Mittel für den Gründungszuschuss um zunächst rund eine Milliarde gekürzt und die Rechtslage geändert.Weiter: WDR 2 Quintessenz - Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
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