So entschieden vom Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 15.07.2011, - S 91 AS 38168/09 -
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146074&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Bei Erstattungsansprüchen nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III findet § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB II aF (jetzt § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II) keine Anwendung.
So urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 28.09.2011, - L 18 AS 2132/10 -.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/bei-erstattungsanspruchen-nach-328-abs.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles .
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