Nach dem im Intranet der Bundesagentur veröffentlichten Praxishandbuch SGB II werden die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit angewiesen, bei der Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach § 63 SGB X die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in so genannten Bagatellverfahren nicht zu bejahen.
Ein Kostenerstattung muss daher in Widerspruchsverfahren, in denen es um Bagatellfälle geht, nicht erfolgen.
Diese Anweisung übersieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10 zur Bagatellrechtsprechung der Landessozialgerichte, in der die im Praxishandbuch zitierte Entscheidungen entgegen getreten wurde.
Der Verfasser hat die Entscheidung erstritten und im NOMOS Fachforum Existenzsicherung erläutert.
Allenfalls bei der zitierten Rundungsproblematik, die im Übrigen wegen Wegfall der Rundungsvorschriften (§§ 77 Abs. 5, 20 SGB II) kaum noch Bedeutung hätte, könnte man an die aufrechterhaltung der Bagatellrechtsprechung denken.
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