In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Montag, 25. September 2017
Samstag ist Arbeitstag in Krankenhäusern
die an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst gebunden sind, entschied jetzt das Bundessozialgericht 20.9.2017 6 AZR 143/16
Hitlers "Mein Kampf" lesen kann den Job kosten
Ein Mitarbeiter des Berliner Bezirksamtes Mitte hatte während seiner Arbeitszeit das Buch von Adorf Hitler "Mein Kampf" (Originalausgabe mit Hakenkreuz drauf) gelesen und war vom Bezirksamt gekündigt worden. Die Kündigung hatte bestand. LAG Berlin Brandenburg 10 Sa 899/17
Beitragsbemessung in der Sozialversicherung ab Januar 2018
Die neue Rechengrößenverordnung ist raus. Weiteres auf der Seite des Bundesministerums
Freitag, 22. September 2017
Norkosearzt im Krankenhaus meist Arbeitnehmer
Ob jemand Arbeitnehmer oder als Selbstständiger arbeitet ist häufig umstritten. Bei einem Selbstständigen besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht, so dass der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer (Selbstständiger) Geld sparen.
Die Arbeitsvertragsparteien versuchen daher häufig den Status als Arbeitnehmer zu umgehen.
Eine Narkosearzt = Anästhesist der in einem Krankenhaus tätig ist, wird, weil er in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses eingegliedert ist, in der Regel Arbeitnehmer und damit in der Sozialversicherung versicherungspflichtig sein. LSG Hessen L 1 KR 394/15
Die Arbeitsvertragsparteien versuchen daher häufig den Status als Arbeitnehmer zu umgehen.
Eine Narkosearzt = Anästhesist der in einem Krankenhaus tätig ist, wird, weil er in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses eingegliedert ist, in der Regel Arbeitnehmer und damit in der Sozialversicherung versicherungspflichtig sein. LSG Hessen L 1 KR 394/15
Cannabis auf Rezept?
Die Kosten für eine Cannabistherapie = Hasch wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn keine anderweitige Therapiemöglichkeit besteht, entschied das Sozialgericht Düsseldorf Az. S 27 KR 698/17 ER.
Pflegebranche neuer Mindestlohn ab 2018
AM 1.November 2017 tritt die Pflegemindestlohnverordnung in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Mitarbeiter in der Pflege mehr Geld, wenn sie bisher nur nach Mindestlohn bezahlt wurden. Wer bisher nach Tarif bezahlt wurde, und/oder als Fachkraft mehr verdiente ist, hiervon nicht betroffen.
alte Bundesländer und Berlin | neue Bundesländer | |||
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Höhe | Steigerung1 | Höhe | Stiegerung1 | |
ab 1.11.2017 | 10,20 € | - | 9,50 € | - |
ab 1.1.2018 | 10,55 € | 3,4 % | 10,05 € | 5,8 % |
ab 1.1.2019 | 11,05 € | 4,7 % | 10,55 € | 5,0 % |
ab 1.1.2020 | 11,35 € | 2,7 % | 10,85 € | 2,8 % |
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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
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Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...