Montag, 25. September 2017

Hitlers "Mein Kampf" lesen kann den Job kosten

Ein Mitarbeiter des Berliner Bezirksamtes Mitte hatte während seiner Arbeitszeit das Buch von Adorf Hitler "Mein Kampf" (Originalausgabe mit Hakenkreuz drauf) gelesen und war vom Bezirksamt gekündigt worden. Die Kündigung hatte bestand. LAG Berlin Brandenburg 10 Sa 899/17

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...