Freitag, 22. September 2017

Cannabis auf Rezept?

Die Kosten für eine Cannabistherapie = Hasch wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn keine anderweitige Therapiemöglichkeit besteht, entschied das Sozialgericht Düsseldorf Az. S 27 KR 698/17 ER.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...