Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig
Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
gibt es Verbesserungen bei der Rente: Der Bundestag hat am 23.05.2014
das Rentenpaket mit großer Mehrheit beschlossen.
Am 01.07.2014 soll es in Kraft treten.
Anerkennung für Kindererziehung
Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr. Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind. Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen können aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente erhält, lässt sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei Rentenantragsstellung vervollständigen.
Die Rentenverbesserung betreffe ungefähr 9,5 Mio. Mütter (und Väter.
Flexibler Übergang für langjährig Berufstätige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld.
Zudem wird ermöglicht, dass Menschen, die länger arbeiten wollen, dies auch tun können. Arbeitsverhältnisse können zukünftig auch dann rechtssicher fortgesetzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen diese Vereinbarung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses treffen.
Konkrete Regelungen gegen Frühverrentungen vereinbart
Um einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sog. "rollierender Stichtag" eingeführt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: Der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.
Freiwillig Versicherte können ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben. Im Ergebnis müssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon profitieren vor allem Handwerker, die sich nach vielen Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit selbständig gemacht haben. Auch die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten profitieren von diesen Leistungsverbesserungen. Das hat der Bundestag ebenfalls beschlossen.
Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2014 Vorschläge erarbeiten, wie die Übergänge in die Rente flexibler gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden können.
Die Rente mit 63 soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In dieser Zeit wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) gezahlt wurden, können nicht angerechnet werden.
Erwerbsgeminderte werden besser gestellt
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet. Ab dem 01.07.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich. Mit einer "Günstigerprüfung" wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.
Höheres Budget für Reha-Leistungen
Die Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 01.01.2014 wird deshalb das Budget für Rehabilitation um 100 Mio. Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Mio. Euro erhöht.
juris
Am 01.07.2014 soll es in Kraft treten.
Anerkennung für Kindererziehung
Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr. Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind. Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen können aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente erhält, lässt sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei Rentenantragsstellung vervollständigen.
Die Rentenverbesserung betreffe ungefähr 9,5 Mio. Mütter (und Väter.
Flexibler Übergang für langjährig Berufstätige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld.
Zudem wird ermöglicht, dass Menschen, die länger arbeiten wollen, dies auch tun können. Arbeitsverhältnisse können zukünftig auch dann rechtssicher fortgesetzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen diese Vereinbarung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses treffen.
Konkrete Regelungen gegen Frühverrentungen vereinbart
Um einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sog. "rollierender Stichtag" eingeführt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: Der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.
Freiwillig Versicherte können ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben. Im Ergebnis müssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon profitieren vor allem Handwerker, die sich nach vielen Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit selbständig gemacht haben. Auch die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten profitieren von diesen Leistungsverbesserungen. Das hat der Bundestag ebenfalls beschlossen.
Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2014 Vorschläge erarbeiten, wie die Übergänge in die Rente flexibler gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden können.
Die Rente mit 63 soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In dieser Zeit wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) gezahlt wurden, können nicht angerechnet werden.
Erwerbsgeminderte werden besser gestellt
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet. Ab dem 01.07.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich. Mit einer "Günstigerprüfung" wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.
Höheres Budget für Reha-Leistungen
Die Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 01.01.2014 wird deshalb das Budget für Rehabilitation um 100 Mio. Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Mio. Euro erhöht.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 23.05.2014 |
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