Bund und Länder haben sich über die Bildungsfinanzierung
geeinigt: Demnach übernimmt der Bund ab 2015 vollständig die Kosten für
das BAföG.
Die BAföG-Novelle solle in dieser Legislaturperiode kommen, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Das BAföG werde steigen. Die Details würden noch verhandelt. Geplant sei die Novelle im Wintersemester 2016/17.
Weitere sechs Milliarden für die Bildung
Der Bund wird zusätzliche 6 Mrd. Euro entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag einsetzen wird; dort heißt es: "Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet."
Weichen für Bildung und Forschung gestellt
Durch die Übernahme der Ausbildungsförderung BAföG ab dem 01.01.2015 entlastet der Bund die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro pro Jahr, also bis 2017 um insgesamt 3,51 Mrd. Euro. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie das freigewordene Geld für Bildung verwenden.
Kita-Ausbau geht weiter
Der Bund unterstützt die Länder auch beim Kita- und Krippenausbau. Die noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel von rund 450 Mio. Euro sollen bedarfsgerecht auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Damit kann der Kita- und Krippenausbau weitergehen.
Grundgesetzänderung zur Hochschulfinanzierung kommt
Mit der Grundgesetzänderung zur Hochschulfinanzierung können Bund und Länder nicht nur temporäre Programme, sondern dauerhaft gemeinsame Strategien für Forschung und Lehre entwickeln. Bisher darf der Bund die Hochschulen nicht direkt finanzieren. Der Bund stellt laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode 3 Mrd. Euro für Forschung bereit. Damit ist der Drei-Prozent-Anteil der Forschungsinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt gesichert. Gesichert seien auch der Pakt für Forschung und Innovation, die Investitionen in Hightech- und Schlüsseltechnologien sowie die digitale Agenda.
Kommunen bei Eingliederungshilfe entlasten
Bereits vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 01.01.2015 mit 1 Mrd. Euro jährlich entlasten.
juris
Die BAföG-Novelle solle in dieser Legislaturperiode kommen, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Das BAföG werde steigen. Die Details würden noch verhandelt. Geplant sei die Novelle im Wintersemester 2016/17.
Weitere sechs Milliarden für die Bildung
Der Bund wird zusätzliche 6 Mrd. Euro entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag einsetzen wird; dort heißt es: "Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet."
Weichen für Bildung und Forschung gestellt
Durch die Übernahme der Ausbildungsförderung BAföG ab dem 01.01.2015 entlastet der Bund die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro pro Jahr, also bis 2017 um insgesamt 3,51 Mrd. Euro. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie das freigewordene Geld für Bildung verwenden.
Kita-Ausbau geht weiter
Der Bund unterstützt die Länder auch beim Kita- und Krippenausbau. Die noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel von rund 450 Mio. Euro sollen bedarfsgerecht auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Damit kann der Kita- und Krippenausbau weitergehen.
Grundgesetzänderung zur Hochschulfinanzierung kommt
Mit der Grundgesetzänderung zur Hochschulfinanzierung können Bund und Länder nicht nur temporäre Programme, sondern dauerhaft gemeinsame Strategien für Forschung und Lehre entwickeln. Bisher darf der Bund die Hochschulen nicht direkt finanzieren. Der Bund stellt laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode 3 Mrd. Euro für Forschung bereit. Damit ist der Drei-Prozent-Anteil der Forschungsinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt gesichert. Gesichert seien auch der Pakt für Forschung und Innovation, die Investitionen in Hightech- und Schlüsseltechnologien sowie die digitale Agenda.
Kommunen bei Eingliederungshilfe entlasten
Bereits vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 01.01.2015 mit 1 Mrd. Euro jährlich entlasten.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 27.05.2014 |
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