Das LG Berlin hat in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage
von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom
06.11.2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die
Formulierung "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch
dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen
darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart
verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste
Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war vor dem LG Berlin erfolgreich.
Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.
Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle: juris
Gericht/Institution: | LG Berlin |
Erscheinungsdatum: | 16.08.2013 |
Entscheidungsdatum: | 15.08.2013 |
Aktenzeichen: | 27 O 183/13 |
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