Das baden-württembergische Justizministerium warnt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.
In den bisher bekannt gewordenen Fällen wurde in gefälschten
Rechnungen auf tatsächliche Gerichtsverfahren
(Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug
genommen. Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des
Zahlungsempfängers lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen.
Auch in Hessen und Bayern sind kürzlich gefälschte Kostenrechnungen
aufgetaucht.
Im Verdachtsfall sollte die auf den Kostenrechnungen angegebene
IBAN-Nummer kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als
Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis
auf eine Fälschung sein. Das Justizministerium rät zudem, im Zweifel bei
der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde nachzufragen.
Gericht/Institution: | Landesportal BW |
Erscheinungsdatum: | 27.08.2013 |
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