Wir danken allen Leserinnen und Lesern für Ihr Interesse an unserem Blog.
Frohe Weihnachten wünscht allen das Taem des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.
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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
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Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
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Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Euch allen ebenfalls ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
AntwortenLöschenWilly Voigt und die KEAs
Frohe Weihnachten auch euch und einige ruhige und besinnliche Tage.
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