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Neuregelung des Punktsystems tritt am 01.05.2014 in Kraft


Am 01.05.2014 tritt die Neuregelung des Punktsystems in Kraft, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitteilt.
Das neue "Fahreignungsregister" löst das alte "Verkehrszentralregister" ab.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
  • Der Punktekatalog wird entrümpelt: Es werden im Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden, (z.B. Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften). Außerdem erhalten Personen Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (z.B. unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone). Sie werden zum 01.05.2014 aus dem Registerbestand gelöscht. Eine Auswertung (Stand Januar 2014) des digitalen Bestandes des bisherigen Registers mit Blick auf Ordnungswidrigkeiten ergab: nach Umstellung des Systems werden rund 386.000 Eintragungen bzw. rund 141.000 Personen ganz aus dem Register entfernt, weil diese Verstöße nicht verkehrsrelevant sind.
  • Jeder Verstoß verjährt für sich: Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Durch diese neue Logik wird das System nachvollziehbarer.
  • Nur noch drei Punktekategorien statt bisher sieben Kategorien: Diese entschlackte Gliederung sorgt für Transparenz. Und sie reicht aus, um das Verkehrssicherheitsrisiko eines wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmers einzuschätzen.
  • Drei Maßnahmenstufen zur klaren Einstufung im System: Zunächst Erfassung im Register "Vormerkung" (bis zu 3 Punkten). 1. "Ermahnung" (4-5 Punkte), 2. "Verwarnung" (6-7 Punkte), 3. "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
  • Neues, freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Das neue Fahreignungsseminar kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente. Denn allein Regelkunde führt nicht immer zu mehr Regelakzeptanz. Das neue Fahreignungsseminar soll den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
  • Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
  • Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Verwarnungsgeld- bzw. Eintragungsgrenze: Dadurch wird das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gestärkt. Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden können, werden einige Bußgeldregelsätze (z.B. für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (z.B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
Zum Stichtag 01.05.2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiert gerade die Millionen von Daten. 2016 kann man seinen Punktestand dann online abrufen.

Gericht/Institution:Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erscheinungsdatum:28.04.2014
juris

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