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Die elektronische Gesundheitskarte - Allgemeines

Warum löst die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversichertenkarte ab?

Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt heute immer mehr davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt über alle notwendigen Informationen für die medizinische Versorgung seines Patienten verfügt. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einem sicheren, vom Internet getrennten elektronischen Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) können Gesundheitsdaten, die für die Behandlung benötigt werden, in Zukunft sicher und schnell elektronisch zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt der Patient wünscht dies. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Rolle der Patienten zu stärken und Kosten zu senken.

Inzwischen haben fast alle Versicherten ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte erhalten. Daher verlieren die bisherigen Krankenversichertenkarten zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztliche Leistungen - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Für den ambulanten zahnärztlichen Bereich ist eine entsprechende Regelung geplant.

Was ändert sich beim Arztbesuch?

Für die Patientinnen und Patienten ändert sich beim Arztbesuch zunächst nichts. Die Erfahrungen zeigen, dass die elektronische Gesundheitskarte genauso problemlos eingelesen wird wie die Krankenversichertenkarte. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet, die von den Krankenkassen finanziert wurden.

Was kann die neue Gesundheitskarte?

Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte werden schrittweise eingeführt. Zunächst werden administrative Daten der Versicherten, z.B. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die elektronische Gesundheitskarte enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B. immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten. Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Das Lichtbild trägt somit dazu bei, Kosten zu sparen. Neu im Vergleich zur Krankenversichertenkarte ist auch die Angabe zum Geschlecht. Damit sollen neben der Aufnahme des Lichtbildes zusätzlich Verwechslungen vermieden werden. Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.

Aktuelle Daten verhindern Missbrauch

Im nächsten Schritt ist ein Online-Abgleich der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten vorgesehen. So können Veränderungen, die der Versicherte bereits an seine Krankenkasse gemeldet hat, z.B. eine Adressänderung, beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert werden. Die Krankenkassen sparen, weil sie keine neuen Karten ausgeben müssen. Gleichzeitig können ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten besser als bisher erkannt werden. Missbrauch zu Lasten der Versichertengemeinschaft kann so weiter reduziert werden. Eine aktuelle elektronische Gesundheitskarte sorgt automatisch für aktuelle Daten in der Arztpraxis.

Sichere elektronische Kommunikation von Arzt zu Arzt

Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird heute meistens der Postweg genutzt. Das führt häufig dazu, dass einem Mitbehandler wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Wenn der Arztbrief dann in der Praxis ankommt, muss er zusätzlich aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in die Praxis-EDV übernommen werden können. Deshalb fordern Ärztinnen und Ärzte schon lange, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Befunde schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und digitalisiert übernommen werden können. Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken) haben mit den Umsetzungsvorbereitungen hierzu begonnen.

Im Notfall lebensrettend

Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen, z.B. über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten, erhält. In der nächsten Ausbaustufe ist daher vorgesehen, dass der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Rettungsassistenten dann situationsbedingt auch ohne Mitwirkung der Patienten (d.h. ohne PIN-Eingabe) ausgelesen werden. Allerdings wird in diesen Fällen ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt, den nur bestimmte gesetzlich festgelegte Berufsgruppen erhalten (z.B. Ärzte).

Welche Wahl haben Versicherte bei den medizinischen Anwendungen?

Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind für die Aufnahme weiterer medizinischer Anwendungen vorbereitet. Diese können später – wenn der Versicherte dies wünscht – ohne Austausch der Karten nach und nach online zugeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass die Anwendungen sich in Praxistests bewähren und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. So sind z.B. später neben den Notfalldaten eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar.

Jeder Versicherte wird zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte. Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen wird und ob er die Karte zur Dokumentation seiner Organspendebereitschaft einsetzt. Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Wie sicher sind meine Daten?

Datenschutz und Praktikabilität haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen ist über ein eigens zu diesem Zweck zu errichtendes sicheres Gesundheitsnetz vorgesehen. Dieses ist nicht vergleichbar mit dem öffentlichen Internet. Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt, bevor sie die Arztpraxis verlassen. Sie können – wenn der Patient den Zugriff auf diese Daten einem mitbehandelnden Arzt ermöglichen möchte – nur durch das gleichzeitige Stecken seiner Gesundheitskarte und des Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät entschlüsselt werden. Daher ist eine „Entschlüsselung“ durch Dritte ausgeschlossen. Diese „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Darüber hinaus müssen die Patientin bzw. der Patient einem Zugriff auf medizinische Daten jeweils durch die Eingabe einer PIN zustimmen. Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten; hier ist für einen Zugriff zwar ein Heilberufsausweis, situationsbedingt jedoch keine PIN-Eingabe des Patienten erforderlich.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte erhalten die Patientinnen und Patienten ein technisches Werkzeug, um ihre Gesundheitsdaten wirksam vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Sie bestimmen selber, wer wann welche Daten speichern, einsehen und ändern kann. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Kommentare

  1. Und weiter geht es hier mit der Propaganda... Warum, wenn ich fragen darf??

    Hier mal die Wahrhet über die eGK.-> http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/categories/6-FAQ

    Fazit: Selbstverständlich läuft die "alte" Karte nicht ab!

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