Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen
aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland
abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der
Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und
in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen
abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten
schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.
Alle Fragen rund um das Thema Auslandsrenten beantworten die Experten
der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Service-Telefon unter
0800 1000 4800 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Zusätzlich
bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de
themenbezogene Informationen.
Nutzen Sie unser bundesweit kostenloses Servicetelefon – wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen.
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- Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
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Erfahren Sie mehr zum Thema:
Zahlung ins Ausland
Sie wollen Ihren Ruhestand im Ausland verbringen? Informieren Sie sich bitte frühzeitig eingehend bei Ihrem Rentenversicherungsträger.Broschüren zum Thema "Ausland"
Die Broschüren zum Thema "Ausland" informieren
über die Auswirkungen der Arbeit im europäischen Ausland, in Staaten mit
sogenannten Sozialversicherungsabkommen und im vertragslosen Ausland.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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