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Rentenzahlung ins Ausland künftig stets in voller Höhe


Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

 Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.
Alle Fragen rund um das Thema Auslandsrenten beantworten die Experten der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 1000 4800 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Zusätzlich bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de themenbezogene Informationen.

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