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Brandaktuell: BSG erklärt Wohnaufwendungenverordnung WAV Berlin für sofort unwirksam !

Das BSG hat am 17.10.2013 die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) für den Bereich SGB XII für sofort unwirksam erklärt. 

Der Kläger im ersten Verfahren vor dem BSG gegen die WAV Berlin war erfolgreich. Das BSG verneint die Geltung der WAV für SGB XII-Empfänger.




Es mangelt nach den nicht bestrittenen Feststellungen des LSG an den notwendigen tatsächlichen Erhebungen als Grundlage für die Bestimmung des vom Antragsgegner als angemessen angesehenen Wohnbedarfs insbesondere von älteren Menschen.

 
Es ist nicht zu erkennen, worin die in § 6 Abs 2 WAV genannte Erhöhungsmöglichkeit der Richtwerte um bis zu 10 vom Hundert ihre tatsächliche Grundlage hat und wie sie abgeleitet wurde (vgl nur BVerfG vom 9.2.2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 BVerfGE 125, 175 = SozR 4 4200 § 20 Nr 12 RdNr 171, 175: “keine Schätzung ins Blaue hinein”).

SG Berlin – S 74 AR 51/12 ER -

LSG Berlin-Brandenburg – L 36 AS 1162/12 NK -
Bundessozialgericht – B 14 AS 70/12 R -


Quelle:Mitteilung des Klägers im BSGVerfahren

Rechtsanwältin Vera Munz, Team des Sozialrechtsexperten

Kommentare

  1. Was ist denn nun richtig, weil der Berliner Senat ("Sozial"senator Czaja ) aktuell schreibt:

    Wohnaufwendungenverordnung vom Bundessozialgericht bestätigt

    Pressemitteilung
    Berlin, den 18.10.2013

    Anlässlich der gestrigen Verhandlung zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) vor dem Bundessozialgericht teilt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit:

    Wohnaufwendungenverordnung vom Bundessozialgericht bestätigt

    hier.. http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/archiv/20131018.1620.390524.html

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