Mittwoch, 22. Mai 2013

Urteil zum Normenkontrollantrag zur WAV – Berlin liegt nun vor

Landessozialgericht berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12 NK, die Revision wird zugelassen


Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) unwirksam.



Siehe dazu meinen Beitrag vom 25.04.2013 -

LSG Berlin-Brandenburg: Berlin muss Hartz-IV-Mietsätze neu regeln - zum 2.mal wird die Berliner WAV für unwirksam erklärt


Volltext der Entscheidung hier: Thome Newsletter vom 22.05.2013 - Punkt 2

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