Dienstag, 7. Mai 2013

BSG: Krankenkasse muss Mehrkosten für vom Patienten gewünschte teurere Reha-Einrichtung nicht erstatten

zu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R; B 1 KR 53/12 R.

Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht auf die Revisionen zweier Patientinnen am 07.05.2013 entschieden (Az.: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).


Quelle:

1 Kommentar:

  1. So ist das nun mal bei Krankenkassen heutzutage. Ohne Zusatzversicherung bekommt man halt leider nur die billigste Krankenkassen Lösung :/

    AntwortenLöschen

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...