Nach Rechtsauffassung des Bayrischen LSG, Beschluss vom 11.04.2013 Az. L 11 AS 109/13 B PKH bestehe unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R) keine hinreichende Erfolgsaussicht.
Der Kaufvertrag über die Immobilie sei erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden, als bereits ein Antrag auf Alg II gestellt worden sei.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R -, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R - sowie Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R ) muss zur Übernahme von Tilgungsleistungen ein besonderer Ausnahmefall vorliegen. Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn Immobilien vor dem Leistungsbezug erworben worden sind.
Hieran fehlt es vorliegend, denn die Klägerin hatte bereits einen Antrag auf Alg II gestellt und wegen der lediglich ausgeübten geringfügigen Tätigkeit war für die Klägerin ein Leistungsbezug absehbar.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen