Der BGH hat die Verurteilung eines Steuerberaters wegen Mordes an einem Finanzbeamten bestätigt.
Das LG Kiel hatte einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 01.09.2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro.
Der BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.
Das Urteil des LG Kiel ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
LG, Urt. v. 07.04.2015 - 8 Ks 1/15 (598 Js 40394/14)
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 174/2015 v. 13.10.2015 - juris
Das LG Kiel hatte einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 01.09.2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro.
Der BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.
Das Urteil des LG Kiel ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
LG, Urt. v. 07.04.2015 - 8 Ks 1/15 (598 Js 40394/14)
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 174/2015 v. 13.10.2015 - juris
Gericht/Institution: | BGH |
Erscheinungsdatum: | 13.10.2015 |
Entscheidungsdatum: | 30.09.2015 |
Aktenzeichen: | 5 StR 347/15 |
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