Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Revision wurde zugelassen
Zur Rechtsfrage, inwiefern Synergieeffekte bei der Kostenerstattung in parallel gelagerten Verfahren zu berücksichtigen sind.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist unter anderem die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es sich bei einer anwaltlichen Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in mehreren Widerspruchsverfahren gegen mehrere zeitgleich ergangene Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, die Rückforderungen von SGB II-Leistungen auf Grund desselben Lebenssachverhaltes betreffen, um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG handelt.
Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist nicht gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG wegen eines der beiden Widerspruchsverfahren seiner Lebensgefährtin oder des zweiten von ihm geführten Widerspruchsverfahrens ausgeschlossen.
Nach dieser Regelung kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern.
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