Freitag, 31. Mai 2013

Kein verlängerter Eltergeldbezug durch private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, nicht durch eine private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet werden kann.


Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.04.2013 - L 2 EG 2/13


Pressemitteilung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.05.2013 hier

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...