Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte
Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2013 - S 42 AS 82/13 ER
Eigene Leitsätze
Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn die Eingliederungsmaßnahme "Jobact to connect" ist aufgrund ihrer Dauer unzumutbar.
Desweiteren ist die vom Jobcenter gewählte Verpflichtungserklärung zu den Kosten der Maßnahme nicht ausreichend (vgl. zur Kostenerstattungsregelung bei Bewerbungskosten LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER).
Quelle: http://www.workupload.com/file/UdVroDQ
Mehr Info zur Maßnahme "Jobact to connect" hier:
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann.
Eigene Leitsätze
Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn die Eingliederungsmaßnahme "Jobact to connect" ist aufgrund ihrer Dauer unzumutbar.
Desweiteren ist die vom Jobcenter gewählte Verpflichtungserklärung zu den Kosten der Maßnahme nicht ausreichend (vgl. zur Kostenerstattungsregelung bei Bewerbungskosten LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER).
Quelle: http://www.workupload.com/file/UdVroDQ
Mehr Info zur Maßnahme "Jobact to connect" hier:
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann.
Sind wir jetzt wieder soweit, dass Mittellose zu Hofnarren ernannt werden??! Wenn heute nicht der Neunte wäre, würde ich diese Unverschämtheit für einen Aprilscherz halten, aber für einen ganz schlechten!!!
AntwortenLöschenEines haben alle solche Projekte jedenfalls offenbar gemein: Ein komplettes Versagen in punkto Problemdiagnostik (siehe diese neoliberalen Phrasen mal wieder in der Einleistung)!
Und wer dort schon derart falschliegt, muss natürlich folgerichtig ebenfalls zu völlig falschen Lösungen kommen...
Richtig. Da sollen doch Teilnehmer durch Theaterspielen "berufliche Perspektiven erarbeiten", oder wie die Phrasen lauten (ich gucke mir den Unfug jetzt nicht nochmal an, nur um korrekt zitieren zu können).
AntwortenLöschenUnd in der zweiten Phase sollen sie dann gaaanz tolle Perspektiven auf dem "Arbeitsmarkt" haben, die durch dieses tooolllllleeee Theaterspielen erst entstanden sind. Wahrscheinlich als Hilfs-Hilfs-Hilfs-Beleuchter oder so.
Ich bin ja nicht einmal dagegen, daß man auf freiwilliger Basis so etwas den arbeitslosen Menschen anbietet. Wer das aber anderen als Zwangsmaßnahme aufdrückt, mit der genannten Intention, dem müssen se doch ins Gehirn gesch.... haben.
Schlimm ist, daß so ein Kram um sich greift wie die Pest, auch hier gibt es entsprechenden Unfug.
Deren Facebook-Auftritt sowie die Fotos auf der Homepage wären zum Schießen - wenn es nicht so traurig wäre.
AntwortenLöschenWie diese e.V.-Gründerin und der tolle Geschäftsführer sich grinsend als ach so sozial und als Erfinder eines genialen Konzepts (sieben von zehn ALG2-Empfängern findet durch die Maßnahme wieder in Arbeit, ja, ja....) aufspielen, ist zum Kotzen!
Wie schnell stehen denn die behaupteten sieben Menschen wieder auf der Matte des Jobcenters? Nach drei, vier Monaten? Und wieviele von denen haben nicht WEGEN des Theaters ("Theater, Thaeater, mach dich zum Af-fen, la-la-la-lalala-la-laaa..."), sondern trotz dieser sog. Werkstatt ihre Arbeitsstelle gefunden?!
Anescheinend sind das nicht nur schnöde Theaterleute, sondern Zauberkünstler mit ihrem berühmten und weltberühmten Trick "Wie bringe ich sieben Menschen in eine einzige Arbeitsstelle unter und das bei seit zehn Jahren gleichbleibender Gesamtarbeitsstundenzahl bundesdweit?"