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Femen-Aktivistin wegen Oben-Ohne-Protest beim Kölner Weihnachtsgottesdienst verurteilt


Das AG Köln hat entschieden, dass Josephine W. durch ihren Oben-Ohne-Protest während des Kölner Weihnachtsgottesdienstes diesen absichtlich und in grober Weise gestört hat.
Die 20-jährige Femen-Aktivistin Josephine W. sprang am 25.12.2013 nach Beginn des vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God". Sie wurde sodann von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche entfernt, so dass vorübergehend die Fortsetzung des Gottesdienstes gehindert war.
Das AG Köln hat die Angeklagte wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Nach Auffassung des Amtsgerichts hat die Angeklagte den Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört. Nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Das AG Köln hat in seiner Entscheidung das Erwachsenenstrafrecht angewandt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Gericht/Institution:AG Köln
Erscheinungsdatum:03.12.2014
Entscheidungsdatum:03.12.2014
Aktenzeichen:647 Ds 240/14
juris

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