Die Bundesregierung verbessert die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Der Bundestag hat dazu das entsprechende Gesetz verabschiedet. Neben der Opferrente werden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
Einstimmig nahm der Bundestag am Abend des 04.12.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" an. Mit den Neuregelungen sollen die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR gemildert werden.
Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz werde der Betrag der sog. Opferrente um 50 Euro angehoben. Er steige von derzeit 250 Euro auf 300 Euro im Monat. Auch die Zahlungen an politisch Verfolgte, die in der ehemaligen DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, erhöhten sich um 30 Euro auf 214 Euro.
Das Gesetz trage dazu bei, den Einsatz der Menschen, die sich gegen das System aufgelehnt haben, stärker zu würdigen. Die Regelungen berücksichtigten auch die Anerkennung erduldeter Zwangsmaßnahmen. Im 25. Jahr nach der Friedlichen Revolution sei dies ein wichtiges Signal. Es setzt ein Zeichen für die Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland.
Mit dem Gesetz werde eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt. Dort sei eine Erhöhung der monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vorgesehen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
juris
Der Bundestag hat dazu das entsprechende Gesetz verabschiedet. Neben der Opferrente werden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
Einstimmig nahm der Bundestag am Abend des 04.12.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" an. Mit den Neuregelungen sollen die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR gemildert werden.
Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz werde der Betrag der sog. Opferrente um 50 Euro angehoben. Er steige von derzeit 250 Euro auf 300 Euro im Monat. Auch die Zahlungen an politisch Verfolgte, die in der ehemaligen DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, erhöhten sich um 30 Euro auf 214 Euro.
Das Gesetz trage dazu bei, den Einsatz der Menschen, die sich gegen das System aufgelehnt haben, stärker zu würdigen. Die Regelungen berücksichtigten auch die Anerkennung erduldeter Zwangsmaßnahmen. Im 25. Jahr nach der Friedlichen Revolution sei dies ein wichtiges Signal. Es setzt ein Zeichen für die Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland.
Mit dem Gesetz werde eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt. Dort sei eine Erhöhung der monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vorgesehen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 05.12.2014 |
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