sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Vielen Dank für die Info!
AntwortenLöschenDas werde ich mir angucken und werde weitere betroffene informieren.
Liebe Grüße aus Ihrer alten Heimat Bonn,
Klaus
Die spielen mit der Angst der Leute-ja
LöschenMobbing gibt es bei uns in Cottbus genug-die machen mit den Menschen was sie wollen und wundern sich dann noch ,wenn doch mal einige ihre gute Kinderstube vergessen.
Eines Tagse werden sie auch mal auf diesem Stuhl der anderen Seite sitzen und das ist dann Gottes Gerechtigkeit für all eure Schikanen an den wehrlosen Arbeitslosen.Ich hoffe die Strafe folgt schnell!!!!
Die sanktionieren sogar hochschwangere und Mütter mit kleinen Babys-obwohl die Rechtslage eindeutig sagt 3 Jahre dürfen sie zu Hause bleiben. Pfui schämt euch ihr seid keine Menschen-die so über andere weglatschen, ohne an die Folgen zu denken.
Püppi
Hier für alle, die die Sendung verpasst haben:
AntwortenLöschenImmer mehr Sanktionen bei Hartz IV:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1621920/Immer-mehr-Sanktionen-bei-Hartz-IV#/beitrag/video/1621844/ZDF-heute-in-Deutschland-vom-18042012
Danke für den Link!
AntwortenLöschenTja. Leider ist im Beitrag nicht die mindeste Rede davon, was die bösen, bösen Arbeitslosen denn da alles an schönen, zukunftssichernden "Fortbildungsangeboten" verweigern, warum sie nicht bereitwillig in jedem Fall zum Plausch ("Gespräch") mit ihrem "persönlichen" ""Ansprech""partner"" erscheinen. Erklärt wird nur halbewegs die Verweigerung des Kein-Euro-Jobs. Also bleibt beim unbefangenen Zuschauer der Eindruck kleben, daß "Sanktionen" in aller Regel die Richtigen treffen.
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